Drogenhandel im Darknet: Anklage gegen sieben Personen in Trier

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Foto: Silas Stein/dpa/Symbolbild

TRIER/KOBLENZ. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sieben Tatverdächtige im Alter zwischen 29 und 65 Jahren Anklage zur großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilt.

In der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift wird den Angeschuldigten nach dem Ergebnis der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen zur Last gelegt, in teilweise wechselnder Beteiligung im Zeitraum von März 2019 bis zum 8.2.2021 über verschiedene Darknet-Marktplätze, unter anderem den DarkMarket, Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen sowie Arzneimittel gewinnbringend weiterveräußert zu haben. Gegen die Betreiber von DarkMarket war bereits im Juni Anklage erhoben worden (Lokalo berichtete).

Die Bestellungen erfolgten dabei anonymisiert, die Bezahlung ausschließlich über Kryptowährungen und die Lieferung auf dem Postweg. Ab Januar 2020 sollen die Tatverdächtigen die Taten als Bande im arbeitsteiligen Zusammenwirken begangen haben. Insgesamt stehen sie im Verdacht, in mehr als 8.000 Einzelverkäufen mindestens 426,67 Kilogramm Amphetamin, 3,87 Kilogramm Heroin, zwei Kilogramm MDMA, 15,96 Kilogramm Haschisch, 957,2 Gramm Meow Meow (Mephedron), 195,35 Gramm Kokain, 10.899 LSD-Trips und 72.539 Ecstasy-Tabletten gewinnbringend weiterverkauft und hierdurch mindestens 31,3 Bitcoins, was nach derzeitigen Kurs etwa 1,25 Mio. Euro entspricht, erlangt zu haben.

Drei Angeschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft. Einer von ihnen ist geständig.

Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden, weil die meisten Angeschuldigten in der Eifel wohnhaft waren und von dort aus ihre Geschäfte betrieben haben. Das Landgericht Trier hat über die Eröffnung des Verfahrens noch nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

Der Begriff bezeichnet den Teil des World Wide Web, der bei einer Recherche über normale Suchmaschinen nicht erscheint. Die im Darknet liegenden Webseiten bestehen überwiegend aus themenbezogenen Datenbanken bzw. Foren. Es handelt sich hierbei um – vielfach kriminelle – Inhalte und Schwarzmärkte, die nicht von Suchmaschinen indexiert werden sollen und damit nicht frei zugänglich sind. Darknet-Märkte und -Foren dienen überwiegend dem Umsatz von kriminellen Gütern jeglicher Art (Betäubungsmittel, Falschgeld, Waffen etc.). Aufmachung und Benutzerschnittstelle dieser „Darknetmärkte“ sind im Allgemeinen professionell ausgeführt und ähneln der Struktur bekannter virtueller Marktplätze wie ebay oder Amazon. Allein das tägliche Umsatzvolumen an Betäubungsmitteln im Darknet wird auf 300.000 bis 500.000 USD geschätzt.

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