„Aktuell kein Sorgerecht“ – Vater darf nicht an Einschulung seines Kindes teilnehmen

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Symbolbild "Einschulung" - Foto: dpa

ZWEIBRÜCKEN. Ein Vater kann die Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes nicht erzwingen, wenn er aktuell kein Sorgerecht hat und das Verhältnis der Eltern zerrüttet ist. Das gelte vor allem für den Fall, dass ein Aufeinandertreffen der Eltern zu einem Austausch von Feindseligkeiten und im schlimmsten Fall zu traumatischen Folgen für das Kind führen könne, teilte das Pfälzische Oberlandesgericht am Mittwoch in Zweibrücken mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Beschluss vom 30.08.2021, 2 UFH 2/21).

Im konkreten Fall hatten sich die Eltern getrennt – die Mutter hatte das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zugesprochen bekommen. Der Vater erhielt ein Umgangsrecht von zwei Stunden wöchentlich in Begleitung des Kinderschutzbundes. Gegen beide richterliche Entscheidungen laufen Beschwerdeverfahren des Mannes. Seinen Wunsch, an der Einschulungsfeier eines der Kinder teilzunehmen, lehnte die Mutter ab und erklärte, notfalls die Polizei einschalten zu wollen.

Deswegen beantragte der Mann beim Oberlandesgericht eine einstweilige Anordnung, um trotzdem an der Feier teilnehmen zu können. Der Familiensenat winkte aber ab. Zwar beinhalte das Umgangsrecht auch die Teilnahme etwa an einer Einschulungsfeier. Das setze aber eine spannungsfreie Teilnahme beider Eltern voraus. Im konkreten Fall bestehe ein sehr tiefgreifender Trennungskonflikt, weil der Kindsvater unter anderem Missbrauchsvorwürfe gegen seine frühere Partnerin erhoben habe. Eine «Eskalation auf offener Bühne» mit womöglich traumatischen Folgen für das Kind müsse aber bei einem solchen besonderen Ereignis wie der Einschulung verhindert werden.

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