++ AKTUELL: „Notwendig und unausweichlich“ – Kreis Ahrweiler Landrat Pföhler (CDU) legt Amt nieder ++

4
Landrat Jürgen Pföhler (CDU) besucht die Boeselager-Realschule. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

BAD-NEUENAHR-AHRWEILER. Wie die CDU-Fraktion im Kreis Ahrweiler mitteilt, wird der mächtig in der Kritik stehende Landrat des Kreises, Jürgen Pföhler (CDU), sein Amt niederlegen.

„Landrat Dr. Jürgen Pföhler kann krankheitsbedingt sein Amt absehbar nicht mehr ausüben. Sein Schritt, das Amt nicht mehr wahrzunehmen, war daher notwendig und unausweichlich“, heißt am Montagabend in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion, welche den Schritt als „notwendig und unausweichlich bezeichnet“. Der Kreis Ahrweiler brauche einen unbelasteten personellen Neuanfang für die Herausforderungen der kommenden Jahre, so die Fraktion.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt derzeit gegen den Landrat Pföhler und eine weitere Person aus dem Krisenstab wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Die Erklärung im Wortlaut: https://www.cdu-aw.de/2021/08/16/erklaerung/

Vorheriger Artikel++ RLP und Saarland: Weiter wechselhaftes Wetter ++
Nächster Artikel++ Pause in der Stadt? – Eure Mittagstisch-Angebote in Trier am Dienstag ++

4 Kommentare

  1. Bis dato kam von ihm noch keinerlei Einsicht oder Entschuldigung hinsichtlich seiner extremen Fehler zur Flutkatastrophe . Es ist auch nicht davon auszugehen das die Ermittlungen gegen ihn etwas bringen , dafür werden seine Parteigenossen schon sorgen .
    Ein Verfahren das schon lange Schule macht : man baut dicke Scheiße und zieht sich dann unter dem Vorwand krank zu sein aus der Affäre !

  2. Wie im Großen so auch im Kleinen: Die CDU hat sich allerhand „geleistet“. Wir wollen uns im Großen wie im Kleinen nicht mehr solch trübe Tassen mit ihrem „Weiter so“ leisten!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.