SAARWELLINGEN. Im Prozess gegen den Autofahrer, der in Saarwellingen einen Unfall mit zwei Toten verursachte, hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 30-Jährigen am Dienstag der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig (Aktenzeichen 1 Ks 68 Js 1132/17 (13/18)).
Der deutsche Staatsangehörige war ursprünglich des Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Er soll im August 2017 mitten in Saarwellingen (Landkreis Saarlouis) mit Tempo 130 ungebremst in ein Auto vor ihm gerast sein. Darin starb eine 43-jährige Frau, ihre Tochter (12) erlag zwei Monate später ihren Verletzungen.
Nach Meinung der Kammer hätte sich der 30-Jährige an dem Unfalltag nicht ans Steuer setzen dürfen. Gutachten hatten bestätigt, dass der Mann seit Jahren an Epilepsie litt. «Nicht leichtfertige bösartige Raserei war Grund für dieses schreckliche Ereignis, sondern ein während der Fahrt eintretender Anfall», bilanzierte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich.
Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei dem Vater und Ehemann der Opfer und hatte am Tag zuvor bei der Behörde einen lebenslangen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis erklärt. Der ursprüngliche Vorwurf, der Unfall sei verursacht worden, weil der Fahrer direkt zuvor Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht hatte, erhärtete sich nicht.
Die Oberstaatsanwältin und der Verteidiger hatten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, die Nebenklage-Vertreter hielten eine Bewährungsstrafe für nicht tat- und schuldangemessen.