Beförderung ohne schriftliche Beurteilung – Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Höfken

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Ulrike Höfken, Grüne Rheinland-Pfalz
Ulrike Höfken (Grüne), Umweltministerin von Rheinland-Pfalz. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

MAINZ. Die Staatsanwaltschaft leitet in der Beförderungsaffäre kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und ihren Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) ein. Es sei kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten der beiden Angezeigten gegeben, begründete die Anklagebehörde am Montag in Mainz. «Insbesondere ist der Straftatbestand der Untreue nicht erfüllt.»

Ein strafrechtlich relevanter Schaden trete erst ein, wenn eine tatsächlich nicht am besten geeignete Person durch Aushändigung der entsprechenden Urkunde befördert werde. Dazu sei es aber nicht gekommen. Die Bewerberin, die nicht zum Zuge kommen sollte, habe ja erfolgreich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwirkt und dadurch die Beförderung der Mitbewerber verhindert.

Im Umweltministerium waren über Jahre mehrere Beschäftigte ohne die vorgeschriebene, schriftliche Beurteilung befördert worden.

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