Staatliche Beihilfen an Flughafen Hahn – Lufthansa droht Niederlage vorm EuGH

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Foto: dpa-Archiv

LUXEMBURG. Im Rechtsstreit um staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn droht der Lufthansa eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der zuständige EuGH-Gutachter schlägt in seinem Schlussgutachten vom Dienstag vor, die von ihm untersuchten Punkte der von Lufthansa vorgebrachten Rechtsmittel zurückzuweisen. Die Stellungnahme vom Dienstag ist noch kein Urteil, doch häufig folgen die obersten EU-Richter ihren Gutachtern.

Bei dem Rechtsstreit geht es um staatliche Beihilfen von fast 50 Millionen Euro, die in den Jahren 2001 bis 2012 an die Flughafen Hahn GmbH gezahlt worden waren, sowie um einen Vertrag mit dem Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte. Der Flughafen in Rheinland-Pfalz liegt rund 125 Kilometer westlich von Frankfurt am Main, heißt aber aus Marketinggründen Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die Lufthansa hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder waren damals die Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute gehört er zu 82,5 Prozent dem chinesischen Konzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies im April 2019 als erste Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Richter befanden, die Lufthansa, die im Gegensatz zu Konkurrent Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Auf Wunsch des EuGH untersuchte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen nur drei einzelne Teile der von Lufthansa vorgebrachten Rechtsmittel – nämlich diejenigen, die sich auf die Beurteilung der individuellen Betroffenheit von Lufthansa beziehen. Der Generalanwalt schlägt nun vor, diese Punkte zurückzuweisen. (dpa)

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