Trier: Ermittlungen gegen Bombenentschärfer ausgeweitet

2
Foto: dpa-Archiv

TRIER/KOBLENZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen rheinland-pfälzische Bombenentschärfer ausgeweitet. Insgesamt wird gegen acht Männer im Alter zwischen 32 und 74 Jahren – darunter sieben aktive Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, teilte die Behörde am Freitag in Koblenz mit. Zunächst standen nur drei Aktive und ein ehemaliger Mitarbeiter in Verdacht. Die 53- bis 74-Jährigen stammen aus dem Rhein-Lahn-Kreis sowie den Kreisen Mayen-Koblenz und Vulkaneifel sowie der Stadt Koblenz.

Bei der Durchsuchung der Privaträume von drei dieser Beschuldigten seien am Donnerstag elf Schusswaffen, Kartuschen, Patronen, alte Zünder und Teile von gefundenen Sprengkörpern sichergestellt worden. Eine Durchsuchung der Dienststelle des Kampfmittelräumdienstes in Koblenz habe die Ermittler auf die Spur von noch vier anderen Mitarbeitern im Alter von 32 bis 52 Jahren gebracht. In ihren Spinden wurde Munition verschiedener Kaliber und eine verrostete Schusswaffe entdeckt. Die Beschuldigen stammen aus den Kreisen Mayen-Koblenz sowie den Städten Koblenz und Neuwied. Der Kampfmittelräumdienst hat zwei Räumgruppen in Koblenz und Worms mit insgesamt 15 Mitarbeitern.

Die sichergestellten Gegenstände würden nun kriminaltechnisch untersucht, um ihre Herkunft zu ermitteln, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zudem müssten die Beschuldigten noch angehört werden. Drei hätten bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Eine anonyme Anzeige hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Vorheriger ArtikelAnleger fallen auf Betrüger rein: Mehr als 210 000 Euro weg
Nächster ArtikelAlt Joh: Sportzentrum für karnevalistischen Tanzsport in Bitburg eröffnet

2 Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.