MAINZ. In den Grenzgebieten von Rheinland-Pfalz soll es – wie im Saarland – nach Einführung der bundesweiten Quarantäneregeln Ausnahmen geben. «Grenzpendler» dürften sich auch dann ein paar Stunden in dem als Risikogebiet eingestuften Nachbarland aufhalten, kündigte die Staatskanzlei in Mainz am Donnerstag. Dies gelte nach den Worten von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) auch, wenn sie einkaufen gehen wollen. Einzelheiten der Ausnahmeregelungen würden noch geprüft.
«Für Ein- und Ausreisen aus Risikogebieten wird es einheitliche Regelungen in ganz Deutschland geben», betonte Dreyer. Dies sehe die neue Verordnung des Bundes für die Quarantäneregelungen vor. Für die Ausnahmeregelungen in Grenzregionen habe sie sich eingesetzt.
Wie die Luxemburgische Zeitung L’Essentielle berichtet, dürfen die Einwohner Luxemburgs bereits ab Samstag 3. Oktober für Aufenthalte bis zu 24 Stunden wieder in das Bundesland Rheinland-Pfalz reisen. «Wir werden ab Samstag sicherstellen, dass die Menschen aus der Grenzregion für 24 Stunden nach Rheinland-Pfalz reisen können», wird die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Mitteilung zitiert.
Das Saarland hatte bereits am Mittwoch eine Ausnahmeregelung ab dem 5. Oktober angekündigt: Bürger aus Luxemburg und Frankreich dürfen von kommenden Montag an grundsätzlich bis zu 24 Stunden ins Saarland reisen, ohne den Quarantäneregelungen zu unterliegen.
Für Luxemburg gelten in Rheinland-Pfalz derzeit Ausnahmen. Von der Quarantäneregelung ausgenommen sind danach Menschen, die zur Arbeit pendeln. Auch Reisen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen – wie etwa Prüfungen an der Universität – sind möglich. Die Quarantäneanordnung gilt zudem nicht bei Reisen nach Luxemburg, die weniger als 72 Stunden dauern.
Für Belgien, das erst am Mittwoch vollständig zum Risikogebiet erklärt wurde, gibt es noch keine Ausnahmeregelungen. Das dritte Nachbarland von Rheinland-Pfalz, Frankreich, ist inzwischen auch als Risikogebiet eingestuft – allerdings mit Ausnahme der Region Grand Est. Und genau diese grenzt direkt an Rheinland-Pfalz.
Eine Reisewarnung erfolgt, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Sie ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung speziell für Touristen haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Urlaubern, Buchungen kostenlos zu stornieren.