RLP: Für zwei Millionen Euro: Corona-Prämie für Krankenhaus-Personal wird erweitert

1
Foto: dpa-Archiv

Die rheinland-pfälzische Landesregierung weitet die angekündigte Corona-Prämie für Krankenhäuser aus. Außer dem Pflegepersonal sollen auch andere in der Pandemie besonders belastete Beschäftigte wie das Personal in der Notaufnahme, Reinigungskräfte und Laborbeschäftigte in Krankenhäusern eine Prämie bekommen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Mainz mit. Darauf habe sich der Ministerrat am Dienstag geeinigt.

Die Zahl der Empfänger und die genaue Summe stünden noch nicht fest, sie belaufe sich aber auf etwa zwei Millionen Euro und werde aus dem Nachtragshaushalt bezahlt. Wer das Geld bekommt und die Höhe der individuellen Prämien sollen die Krankenhausträger in Absprache mit den Arbeitnehmervertreten festlegen. Die Prämien sollen bis zum Jahresende gezahlt werden.

Der Ministerrat hat darüber hinaus die bereits angekündigte Aufstockung der Corona-Prämie für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern beschlossen. Sie sollen zusätzlich zu den bis zu 1000 Euro vom Bund bis zu 500 Euro aus Landesmitteln bekommen – ebenso wie die Pflegekräfte in der Altenhilfe. Die Landesmittel für Pflegekräfte und anderes Krankenhauspersonal bezifferte das Ministerium insgesamt auf ungefähr 4,2 Millionen Euro.

«Zum einen erhalten die besonders belasteten Pflegekräfte eine deutliche höhere finanzielle Anerkennung», sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). «Zum anderen stellen wir zusätzlich sicher, dass auch weitere Krankenhausbeschäftigte, die in schwierigen Zeiten Besonderes geleistet haben, nicht leer ausgehen.»

Vorheriger ArtikelLED-Modernisierung der Straßenbeleuchtung in der VG Saarburg abgeschlossen
Nächster ArtikelReaktion auf Ausfall von Brody Clarke – US-Amerikaner verstärkt Team bis zum Winter

1 Kommentar

  1. Wie gut das es die Pflegekammer gibt. Sobald man in den allgemeinen Pflegeberuf eintritt, ist man verpflichtet dort beizutreten. Später, das Kündigen geht meist nur über Anwälte.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.