Urteil für Promille-Radler: Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt möglich

2
Foto: dpa-Archiv

NEUSTADT-WEINSTRAẞE/LANDAU. Wird ein Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt und reicht nicht fristgerecht ein gefordertes medizinisch-psychologische Gutachten ein, kann ihm ein Radfahrverbot erteilt werden. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.

Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen der Stadt Landau und einem Radfahrer. Der Mann war Ende Mai 2018 betrunken erwischt worden. Die Polizei stellte bei ihm mit einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,73 Promille, mit einem Bluttest 2,21 Promille fest. Der Landauer wurde später rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Die Stadt forderte den Mann danach auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Fahreignung vorzulegen. Das passierte nicht, die Stadt verbot dem Mann, Fahrzeuge, für die kein Führerschein gebraucht wird, in der Öffentlichkeit zu nutzen.

Dagegen wehrte sich der Landauer und gab an, er sei beispielsweise bei Arztbesuchen oder bei der Versorgung seiner Mutter auf das Fahrrad angewiesen. Das Gutachten habe er nicht finanzieren können. Das Verwaltungsgericht hielt dagegen: Das Fahrverbot sei nicht unverhältnismäßig, rechtlich nicht zu beanstanden und die Finanzlage des Radfahrers in diesem Fall unbeachtlich. Dass der Mann auf ein Rad angewiesen sei, reiche nicht zur Aufhebung des Verbots aus. Dem Interesse des Mannes stehe das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr gegenüber. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad könne zu schweren Unfällen führen. Gegen das Urteil kann noch ein Antrag auf Berufung eingelegt werden.

Vorheriger ArtikelUngeklärter Mordfall in Trier : 75 DNA-Proben bei Reihentest entnommen
Nächster Artikel++ Aktuelle Infektionslage – die Corona-Zahlen aus Trier und Trier-Saarburg ++

2 Kommentare

  1. Keine Versicherung, kein Nummernschild, keine Erfassung jeglicher Art,
    so machen die Velo-Rambos natürlich ungeschoren weiter.

  2. „Das passierte nicht, die Stadt verbot dem Mann, Fahrzeuge, für die kein Führerschein gebraucht wird, in der Öffentlichkeit zu nutzen.“

    Na da hätte doch locker ein Auto nehmen können!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.