Kitas betreuen gut jedes dritte Kind in Rheinland-Pfalz

0
Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Mehr als jedes dritte Kita-Kind in Rheinland-Pfalz ist zurück in seiner Einrichtung. Die durchschnittliche Betreuungsquote in den Kindertagesstätten habe in dieser Woche bei 38,18 Prozent gelegen, sagte die Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Hanna Kallenberg, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Der eingeschränkte Regelbetrieb in den mehr als 2500 Kindertagesstätten hatte am Dienstag wieder begonnen.

Die Umsetzung ist abhängig von den räumlichen und personellen Bedingungen und soll bis kommenden Montag überall abgeschlossen sein. Die neue Phase hat die erweiterte Notbetreuung abgelöst – zuletzt wurde diese für 17,9 Prozent der landesweit 183 000 Kita-Plätze in Anspruch genommen.

Die Zahl der Eltern-Anträge auf Verdienstausfall hat sich innerhalb von zwei Wochen zugleich etwa versechsfacht, die absoluten Zahlen sind dennoch relativ gering. Bis Anfang Juni habe es 74 Anträge gegeben, teilte Kallenberg mit. Zwei Wochen zuvor seien es noch zwölf Anträge gewesen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über das Thema berichtet.

Für einen solchen rückwirkenden Antrag gelten strenge Richtlinien. Er kann von erwerbstätigen Sorgeberechtigten und Pflegeeltern eingereicht werden, die wegen der Kinderbetreuung einen Verdienstausfall haben. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass wegen Corona-Maßnahmen ihr Kind beispielsweise nicht in einer Kita betreut werden kann. Aber es müssen schon alle anderen Möglichkeiten wie Resturlaub, Abbau von Überstunden, Homeoffice und Notbetreuung ausgeschöpft sein.

Voraussetzung ist auch, dass das Kind maximal zwölf Jahre alt oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Wird ein Antrag bewilligt, wird laut Gesetz eine Entschädigung für den Verdienstausfall ausgezahlt. Eine Entschädigung kann auch für einzelne Tage beantragt werden.

Vorheriger ArtikelInterventionsstelle Trier (IST) kritisiert mangelnde finanzielle Unterstützung durch Kreis
Nächster ArtikelKein Ersatz: Schutzvisiere gelten nicht als Mund-Nasen-Bedeckung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.