Beauftragter: Mängel beim Umgang mit Daten in Gastronomie

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Foto: dpa-Regeln

MAINZ. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz hält den Umgang der Gastronomie mit Kundendaten in der Corona-Krise für verbesserungswürdig. Es sollte nicht sein, dass die Listen von Gästen mit deren persönlichen Daten offen einsehbar seien, sagte Dieter Kugelmann am Freitag.

Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. So könne jeder sehen, wer mit wem wann in einem Lokal gewesen sei. Dieses Problem ließe sich beispielsweise einfach lösen, indem jeder Kunde seine Daten auf einem Extrazettel aufschreibe.

Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz müssen seit der Wiedereröffnung am Mittwoch mehrere Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer von Gästen erfassen und vier Wochen aufbewahren, um im Falle einer Infektion mit dem neuen Coronavirus die Infektionskette nachvollziehen zu können. Für andere Zwecke dürfen die Daten nicht verwendet werden, nach vier Wochen sind sie zu vernichten.

Zu dem Vorgehen in einzelnen gastronomischen Betrieben habe es zahlreiche Beschwerden von Bürgern gegeben, berichtete Kugelmann. Klar sei, die in der Corona-Krise punktuell nötige Erfassung persönlicher Daten müsse grundsätzlich so stark beschränkt werden, wie es eben gehe.

Der Datenschutzbeauftragte betont in einem Vermerk unter anderem, jeder Gast sei bei der Anmeldung im Lokal über die «Erfassung, Vorhaltung und weitere Verwendung» der Daten zu informieren. Falls nur eine Reservierung eines Tisches erfolgt sei, der Gast aber dann nicht gekommen sei, seien die Daten unverzüglich nach Ablauf des Reservierungszeitpunktes zu löschen.

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2 Kommentare

  1. Und das wird wohl noch nicht alles sein.
    Die Daten müssen vier Wochen lang aufgehoben werden. Ich fürchte viele Gastronomen werden dann sagen „Brauchen wir nicht mehr. Ab damit in den Papiermüll.“
    Natürlich ohne das Papier vorher datenschutzkonform zu schreddern. Und schon hat der Gastwirt ein nach DSGVO meldepflichtiges Vorkommnis das sogar empfindliche Ordnungsgelder und Strafen nach sich ziehen kann.

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