RLP: Hilfsprogramm für Jugendherbergen und Zeltplätze aufgelegt

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Richtungsschild Jugendherberge: Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die Landesregierung stellt neun Millionen Euro bereit, um Jugendherbergen oder Familienferienstätten in der Corona-Pandemie vor Existenznot zu bewahren. Die insgesamt 180 Einrichtungen, darunter auch Jugendbildungsstätten, Naturfreundehäuser und Jugendzeltplätze, können zur Abdeckung von Betriebsausgaben in der Zeit von April bis Juni einen Zuschuss beantragen, wie Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Freitag in Mainz mitteilten.

Viele der zumeist gemeinnützigen Einrichtungen «stehen mit dem Rücken zur Wand, ohne staatliche Unterstützung können sie ihre Arbeit nicht mehr fortsetzen», sagte Spiegel. Dabei erfüllten die Häuser mit ihrer pädagogischen Zielrichtung und dem Ausgleich von sozialer Benachteiligung eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.

Jugendherbergen und andere Einrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit können zwar nach jetzigem Stand ab 18. Mai schrittweise wieder ihren Betrieb aufnehmen. «Aber die Wiederanlaufphase wird für alle eine schwierige werden», sagte Spiegel. Ein Normalbetrieb sei noch nicht so bald möglich, «Klassenfahrten und Gruppenangebote wird es bis auf weiteres nicht geben».

«Endlich, nach Wochen der Schließung, tut sich etwas für unsere Jugendherbergen und weitere Einrichtungen», erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht. Es werde sich zeigen, ob der Betrag von neun Millionen Euro wirklich ausreichen werde. Alleine der Jugendherbergsverband in Rheinland-Pfalz rechne mit 20 Millionen Euro an Einahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie.

Das Hilfsprogramm für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb folge auf die Programme für Vereine und das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz, sagte Ahnen. Die Mittel stammten aus dem sogenannten Pandemie-Titel im Ende März verabschiedeten Nachtragshaushalt des Landes. «Wir gehen davon aus, dass wir mit neun Millionen den absehbaren Bedarf unter Anlegung strenger Kriterien auch erfüllen können.» Anträge können bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt werden.

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