Harsche Kritik: Ministerin und Pflegegesellschaft streiten über Auflagen

Unter den Corona-Toten sind viele ältere Menschen. Um sie zu schützen, hat Rheinland-Pfalz strenge Regeln für Alten- und Pflegeheime erlassen. Über eine noch frische Rechtsverordnung entbrennt ein Streit mit der Pflegegesellschaft im Land.

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Zunächst bis 1. Juni gelten für Alten- und Pflegeheime in Rheinland-Pfalz und deren Bewohner in der Corona-Krise strenge Auflagen. Um Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV-2 dort zu vermeiden, müssen die Einrichtungen beispielsweise Isolations- und Quarantänebereiche planen, die Bewegungsfreiheit für Bewohner ist deutlich eingeschränkt. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hält das für alternativlos. Auch der stellvertretende Direktor des Instituts für Virologie der Mainzer Unimedizin, Bodo Plachter, verteidigte die Verordnung, die von der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz harsch kritisiert wird.

83 Prozent der 114 bis zum Montag im Land an der Lungenkrankheit Covid-19 gestorbenen Menschen seien über 70 Jahre alt gewesen, erklärte die Ministerin am Dienstag in Mainz. Es handele sich bei Senioren um eine besonders schützenswerte Personengruppe, das hätten auch Ausbrüche in Heimen in kleinerem Ausmaß in Worms oder in größerem Ausmaß in Würzburg oder Wolfsburg gezeigt. Dem Schutz dieser Menschen diene die seit 16. April geltende Rechtsverordnung für Heime.

Die Verordnung besagt unter anderem, dass Heimbewohner nur mit Schutzausrüstung – also Gesichtsmaske und Handschuhen – maximal mit einem zweiten Bewohner oder einer Person vom Heimpersonal nach draußen gehen dürfen – und das auch nur im nahen Umkreis. Auch ist geregelt, dass Heime nach einem Klinikaufenthalt zurückkehrende Bewohner aufnehmen müssen. Diese sowie neue Bewohner müssen dann für 14 Tage oder einen von einem Arzt bestimmten Zeitraum in dem Heim in Quarantäne. Damit das klappt, werden Heime verpflichtet, Isolations- und Quarantänebereiche vorzubereiten beziehungsweise zu prüfen, ob ihre Räumlichkeiten dafür ausreichen oder es Dependancen braucht.

Die Pflegegesellschaft sprach Ende vergangener Woche von «massiven Grundrechtseinschränkungen». Auch könne es nicht sein, dass Pflegeeinrichtungen «ungetestete und infizierte Personen aus dem Krankenhaus» aufnehmen müssten. Geschäftsführer Sebastian Rutten sagte der Deutschen Presse-Agentur, besser wäre es, Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt zunächst in der Klinik zu lassen. Eine Rückkehr ins Heim sei erst nach zwei negativen Tests und 48 Stunden ohne Symptome sinnvoll. Bätzing-Lichtenthäler hält einen längeren Klinikaufenthalt nicht für erstrebenswert, jeder wolle so schnell wie möglich wieder in sein heimisches Umfeld. Und in den Krankenhäusern würden Kapazitäten für Covid-19-Patienten gebraucht.

Während die Ministerin betonte, dass es keine Ausgangssperre für Bewohner gibt, sprach Rutten von einer «de-facto-Ausgangssperre». In der Verordnung heißt es mit Blick auf einen Ausgang: «Kann ein Kontakt mit anderen Personen außerhalb der Einrichtung nicht ausgeschlossen werden, muss anschließend für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen die Einhaltung von Quarantänemaßnahmen sichergestellt werden.» Ausschließen lasse sich das aber nur, wenn stets ein Mitarbeiter des Heimes mitgehe, das sei schlicht nicht leistbar, sagte Rutten.

Die Pflegegesellschaft habe mehrfach mit dem Ministerium über die Verordnung gesprochen und Änderungsvorschläge gemacht. Nach einem Gespräch sei dann die in der Form noch nicht bekannte Verordnung öffentlich gemacht worden, ohne dass Änderungsvorschläge berücksichtigt worden seien. Das Ministerium wirft der Gesellschaft indes vor, lange keine Rückmeldung gegeben zu haben. «Uns drückte die Zeit», sagte Bätzing-Lichtenthäler mit Blick auf baldige Lockerungen in der Pandemie. Letztlich habe es keine Zustimmung der Pflegegesellschaft zu der Verordnung gegeben, die brauche es aber auch nicht. Trotz des Streits äußerte Rutten die Hoffnung, dass gemeinsam mit dem Ministerium noch Änderungen erreicht werden.

Die Verordnung gilt dem Ministerium zufolge für rund 500 Pflegeheime und über 200 Wohnheime im Land. Im Vorfeld waren dem Ministerium zufolge keine genauen Zahlen zu bekommen gewesen, wie viele Heime Platzprobleme bekommen könnten. Diese Daten sollen nun geliefert werden, damit gegebenenfalls mit der jeweiligen Kommune geschaut werden kann, wo bei Bedarf eine Art Heimfiliale entstehen könnte, wie Joachim Speicher, Leiter der Abteilung Soziales und Demografie im Gesundheitsministerium, erklärte.

«Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um Behelfseinrichtungen», betonte die Ministerin. Es gehe nicht um Turnhallen mit Feldbetten. Dependancen von Heimen mit zu wenig Platz für Quarantäne- und Isolationsbereiche könnten unter gewissen Voraussetzungen etwa in Familienferienstätten, leeren Hotels oder Jugendherbergen entstehen.

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