Behandlungsfehler bei über 200 Patienten in Rheinland-Pfalz

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Foto: dpa-Archiv

RLP. Bei 217 Patienten hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr Behandlungsfehler festgestellt, bei dem Kranke einen Schaden erlitten. Bei etwa drei von vier dieser Fälle konnte der Fehler als direkte Ursache für den Schaden des Patienten nachgewiesen werden, wie der MDK am Donnerstag mitteilte. Insgesamt 609 Fälle hatten die Gutachter des MDK im Jahr 2018 untersucht.

Den Angaben zufolge wiesen die Gutachter in etwa 60 Prozent aller untersuchten Fälle keinen Fehler nach. In weiteren knapp vier Prozent sei es zwar zu einem Fehler gekommen, dieser habe aber zu keinem Schaden geführt, hieß es.

Der MDK wies allerdings daraufhin, dass die Zahlen nur einen «kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern» abbilden würden. Zahlreiche Fälle sind laut MDK unbekannt. Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst, zum anderen erkennen Patienten Behandlungsfehler teilweise nicht und wenden sich erst gar nicht an ihre Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, haben dem Patientenrechtegesetz zufolge den Anspruch auf Unterstützung durch ihre Kasse. Bei Verdacht kann diese ein Gutachten des MDK einholen.

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1 Kommentar

  1. Mir hat der Medizinische Dienst der AOK nicht geholfen.Fehler nach Schulter-OP. 3 mal nach OP in anderer Klinik. Durch erste OP blieb Behinderun 48%.
    Komentar des Professors: Das könnte jla mal passiere.!!!

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