«Leben kaputt»: Angeklagter im BASF-Prozess um Explosionsunglück mit 5 Toten sagt aus

Mit Spannung wird im Prozess um das tödliche Unglück auf dem Gelände des Chemiekonzerns die Aussage des Angeklagten erwartet. Doch der Mann macht zu dem Vorfall nur bruchstückhafte Angaben.

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Nach einer Explosion brennt es auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF. Foto: Einsatzreport Südhessen/ dpa-Archiv

FRANKENTHAL. Im Prozess um das Explosionsunglück mit fünf Toten auf dem BASF-Gelände in Ludwigshafen hat der Angeklagte die Frage nach dem genauen Hergang nicht beantworten können. An den Unfall vor zweieinhalb Jahren habe er keine Erinnerung – noch nicht einmal daran, dass er selbst in Flammen gestanden habe, sagte der 63-Jährige am Mittwoch bei der Verhandlung im Landgericht Frankenthal.

«Ich habe mich eine Million Mal gefragt, wie es dazu kommen konnte, aber ich habe keine Antwort.»

Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Bosnien-Herzegowina stammenden Mann vor, bei Schweißarbeiten eine falsche Leitung angeschnitten zu haben. Dies habe das Unglück mit 5 Toten und 44 Verletzten verursacht. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Am Unglückstag sei er ganz normal und gesund zur Arbeit auf das Areal des Chemiekonzerns gekommen, sagte der Angeklagte. «Ich denke, ich war am richtigen Rohr», fügte er hinzu. Das Nächste, an das er sich erinnere, sei eine kalte Dusche nach dem Unglück. Alles andere wisse er nur aus Erzählungen. «Das war der schwerste Tag in meinem Leben. Das hat mein Leben kaputt gemacht», sagte er. Das Unglück habe ihn tief getroffen. «Ich weiß nicht, was ich sagen soll.»

Rechtsexperten halten ein sogenanntes Augenblicksversagen («Blackout») für möglich. Der Prozess läuft vermutlich bis Ende Juni.

Bei seinem Auftritt am Mittwoch korrigierte der Angeklagte eine frühere Aussage. Er habe doch schon einmal an der fraglichen Stelle auf dem BASF-Gelände gearbeitet, und zwar 2010, sagte er. Weil er seit zehn Jahren in Deutschland auf 20, 30 Baustellen jährlich arbeite, sei ihm das nicht gleich eingefallen.

Anwalt Alexander Klein sagte als ein Vertreter der Nebenklage, er erwäge das Beantragen eines Gutachtens darüber, ob der Angeklagte sich tatsächlich nicht erinnern könne. Klein kritisierte, dass der Beschuldigte zwar sein eigenes Schicksal beklage, aber kein Wort des Mitgefühls für die Opfer geäußert habe. «Meine Mandanten warten seit zweieinhalb Jahren darauf.»

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