Einbruchserie in Trier – Drei Einfamilienhäuser von Einbrechern heimgesucht!

1
Symbolbild: Spurensicherung nach einem Einbruch

TRIER. Am gestrigen Dienstag, 15. Januar, kam es in Trier zu zwei Einbrüchen in Einfamilienhäuser. Dies teilte die Polizei am Morgen mit.

Fall 1
Zwischen 7 und 20.30 Uhr, gelangten bislang Unbekannte „Am Knieberg“ in ein freistehendes Einfamilienhaus. Nach bisherigen Erkenntnissen gelangten der oder die Täter über eine gekippte Terrassentür ins Wohnhaus. Sie durchsuchten sämtliche Räume nach Wertgegenständen. Es wurden Bargeld und Wertgegenstände gestohlen.

Zeugenhinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2290

Fall 2
Die Abwesenheit der Hausbesitzer nutzten ebenfalls Einbrecher in der Zeit zwischen 11.30 bis 18.45 Uhr, in der Bonner Straße aus, um in ein freistehendes Einfamilienhaus einzubrechen. Durch Einschlagen einer Fensterscheibe verschafften sich der oder die Täter Zutritt ins Hausinnere. Sie durchsuchten sämtliche Räume nach Wertgegenständen. Es wurden Schmuck und Bargeld entwendet.

Zeugenhinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2158 oder 0651/9779-2290

Fall 3

Ebenfalls am gestrigen Dienstag, in der Zeit zwischen 12:15 bis 20:30 Uhr, wurde in Trier, Mäusheckerweg in ein freistehendes Einfamilienhaus eingebrochen. Nach bisherigen Erkenntnissen gelangten die Täter über die Gartenseite zum Anwesen, hebelten die Terrassentür auf und gelangten ins Hausinnere. Sie durchsuchten die Räume nach Wertgegenständen. Es wurden Wertgegenstände und Bargeld gestohlen.

Zeugenhinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2158 oder 0651/9779-2290

Vorheriger ArtikelSechs neue Ehrenamtsträger mit Goldstatus – Kreishandwerkerschaft verleiht Ehrennadeln
Nächster ArtikelEinwohnerstatistik der VG Bitburger Land: Anstieg um knapp 100 Personen


1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.