Ärger am Kornmarkt: Imbiss-Bude verkaufte ohne Genehmigung der Stadt

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Die Imbiss-Bude am Trierer Kornmarkt.

TRIER. Einfach eine Imbiss-Bude aufstellen und in der Stadt Würstchen, Steaks und Co. verkaufen? Definitiv ein lukratives Geschäft! Das dachte sich wohl auch der Betreiber des Verkaufsstandes am Trierer Kornmarkt und schmiss den Grill schon in der letzten Woche an – ohne Genehmigung!

Im Zuge der Eisbahn-Installation am Trierer Kornmarkt wurden wie jedes Jahr auch entsprechende „Holz-Hütten“ aufgebaut. Das diese erst ab der Eröffnung der Eisbahn, am letzten Wochenende, mit dem „Verkauf“ des jeweiligen Angebotes beginnen dürfen, missachtete der Imbiss-Betreiber allerdings und grillte munter los. Ärgerlich für die zahlreichen Gastronomen der Stadt, die hierzu eine entsprechende Genehmigung der Stadt besitzen müssen und so einem weiteren Konkurrenten ausgesetzt waren.

Bei der Stadt Trier nachgefragt bestätigte Pressesprecher Michael Schmitz gegenüber lokalo.de: „Die Öffnung des Imbiss-Standes zu diesem Zeitpunkt war nicht genehmigt. Genehmigt war sie erst mit Beginn der Öffnung der Eisbahn.“ Weiterhin erklärt Schmitz, „dass die Situation keine bewusste Schaffung einer Konkurrenzsituation seitens der Stadt Trier war.“

Wie, ob und wann der Betreiber auf die fehlende Genehmigung hingewiesen wurde ist nicht bekannt – Denn auch nach mehreren Tagen verkaufte der Imbiss auch am letzten Freitag noch munter seine Essens-Waren. Nach Eröffnung der Eisbahn am vergangenen Wochenende, darf dort nun auch „regulär“ verkauft werden.

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16 Kommentare

  1. Was macht ihr denn für ein großes balllyho daraus, An den Samstagen verkaufen verschmunkte Typen,Riesenbrezel aus versifften Verkaufskörben, ohne jegliche Hygienestandards einzuhalten und ohne jede Genehmigung oder Sondernutzung! Und niemand beendet das illegale Treiben, weder Polizei noch Ordnungsamt! Merke; wer sich in Trier an Gesetze hält ist ganz schön blöd!

    • Zeigen Sie die Typen doch mal an, statt nur hier online zu jammern. Das wird das Ordnungsamt nicht lesen.

      Die Bude am Kornmarkt wurde denke ich von der Konkurrenz angezeigt und jetzt haben sowohl die Stadt als auch der Lokalo darüber geschrieben. Pingelige Beschwerden haben also durchaus Effekt.

      • Gar nix passiert!
        Kollege wurde auf dem Radweg von einem Schäferhund gebissen (nicht dramatisch aber Hose kaputt und Bein hatte Spuren). Paar Osteuropäische Bauarbeiter ohne deutsch konnten wenig Angaben machen. Also Polizei angerufen: Nicht unsere Baustelle. Odnungsamt angerufen: Reichen sie es schriftlich ein wir schauen dann.
        Bis dann mal einer kommt ist der Hund/der Brezelverkäufer/die Grillbude doch längst weg. Da ist es egal ob jemand körperlich oder finanziell geschädigt wurde.
        Ganz so unrecht hat Heinz da nicht.

      • Toller Effekt:
        „….Wie, ob und wann der Betreiber auf die fehlende Genehmigung hingewiesen wurde ist nicht bekannt – Denn auch nach mehreren Tagen verkaufte der Imbiss auch am letzten Freitag noch munter seine Essens-Waren…“
        Hat sich das pingelige Beschweren ja voll gelohnt.

      • @Lars: Von wem auf was hingewiesen?Glauben Sie wirklich,dass das Ordnungsamt bzw kom.vollzug,auf irgendwelche Anzeigen reagiert? Das geht denen so am Arsch vorbei! Beide Ämter sind alle angeblich unterbesetzt!!!!!

  2. Hoffentlich sind die Innenstadthändler mit aller Macht gegen diesen Frevel vorgegangen, die erwirtschafteten Millionen werden doch hoffentlich der Stadtkasse anheim fallen.

    • Das hmm, ich denke so,das gefühlte oder wirkliche Kartell der Innenstadthändler hat doch so eine große Lobby, daß ich mir denke:“ Wenns brennt dann werden die schon was machen.“ In Trier kostet die Bratwurst ca. 2,50 – 3,00€ in Saarlouis ( und diese Bratwurst ist geil) 1,10€, ach ja im Globus. Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

      Für die Annahme eines Festnahmerechts ist maßgeblich, das eine „Tat“ vorliegt. Fraglich ist dabei, ob eine Tat tatsächlich vorliegen muss oder ob ein Tatverdacht ausreicht. Der BGH lässt einen Tatverdacht genügen. Dafür müssen starke Verdachtsmomente vorliegen. Dies wird damit begründet, dass die Bürger zur Zivilcourage motiviert und nicht durch das Unwissen, ob eine Tat tatsächlich vorliegt, zurückgehalten werden sollen.

      Was deckt das Festnahmerecht?

      Zunächst einmal deckt das Festnahmerecht das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.
      Eine wilde Verfolgungsjagd ist allerdings nicht erlaubt. Denn die Straßenverkehrsordnung dient dem Allgemeininteresse und Beeinträchtigungen sind nicht durch § 127 StPO zu rechtfertigen.

      Wer also das Interesse hat……bitte und dann muß die Polizei kommen und es aufnehmen

      • Diese Imbissbude ist weder anonym noch kann sie flüchten, bevor die Polizei zur Stelle ist, das wird schwierig mit dem 127. Die Bude bestrafen können sowieso nur Offizielle.

        Sie dürfen denke ich auch nicht die Tür aufbrechen und den Besitzer mit Würstchen festbinden, sondern nur die Bude als mögliches Fluchtfahrzeug am Wegfahren hindern.

      • Oh Gott,was für ein Schwachsinn! Typisch Globusfans! Sie raffen es halt nicht! Verstehen einfach nicht, dass ohne Regeln,Anarchie bedeutet!! Was glauben Sie eigentlich wieviel Glücksritter oder Nixnutze ansonsten Imbissbuden,Bierstände, weinstände, etc. in der Innenstadt aufstellen würden!!!

  3. Was hat diese versiffte Imbissbude eigentlich mit der Eisbahn zu tun? Wo ist denn die räumliche Nähe dazu? Wie kann man so etwas genehmigen? Aber wie gesagt, die Gesetze in Trier gelten nur für die „Dep….“ die sich dran halten!

  4. Die zuständigen Behörden in Trier sind unfähig und das nicht nur seit dem Dezernenten Egger. Wenn man das Ordnungsamt braucht ducken sie sich weg, nicht erreichbar, Personal anderweitig im Einsatz ( Kantine? ) . Und wenn man sie sieht stehen sie rum und quatschen oder sitzen im Auto. In Trier weiss jeder ab 20 Uhr und an Wochenenden ist Trier rechtlos.

  5. Wenn man das alles so liest…!
    Was waren das noch schöne UND friedliche Zeiten mit/bei Max Knoblers Imbissbude auf dem Viehmarkt; bis spät in die Nacht.
    Seine „Wurstklopse (Frikadell) mit Soß‘ un’em Brietchen“ bis heute noch in bester Erinnerung!

  6. Ja da kann ich Wendi nur zustimmen. Früher hatte der viehmarkt den besonderen Flair u Max gehörte einfach dazu. Heute ist der Viehmarkt steril u hat nichts besonderes mehr. Er strahlt mit seinem riesigem Kubus eine Kälte aus, die mich nicht zum Verweilen einlädt.
    Würstchenbude u Co,wenn die Stadt nichts unternimmt, dann sollte man sich etwas anderes überlegen. Meine Idee wäre, soll doch jeder Gastronom eine Bude hinstellen u ebenfalls etwas zum Essen verkaufen. Somit gäbe es keinen Konkurrenzkampf, die Stadt wäre (angesichts des Personalmangels) endlich entlastet u die Besucher hocherfreut. Denn ein Snack oder mehr, stopft so manchen leeren Magen. ?

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