KOBLENZ. Der erst vor kurzem neu gestartete Koblenzer Neonazi-Prozess ist aus formellen Gründen vorerst ausgesetzt worden. Das hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Koblenz am Mittwoch beschlossen, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Aussetzung, die die Kammer vorsichtshalber angeordnet habe, lägen unterschiedliche Rechtsauffassungen von Gerichtspräsidium und Kammer zum Geschäftsverteilungsplan zugrunde.
Grob gesagt geht es der Sprecherin zufolge um Formulierungen in dem Plan, der jeweils für ein Jahr festlegt, welche Kammer welche Themenkomplexe und Verfahren übernimmt. In diesem Fall dreht es sich um die gesetzlich vorgesehene Einrichtung einer Staatsschutzkammer.
Das Präsidium des Landgerichts werde zeitnah über die Besetzungsfragen entscheiden, sagte die Sprecherin. Die in diesem Jahr angesetzten weiteren Termine würden zunächst entfallen. Man sei aber zuversichtlich, dass das Verfahren im kommenden Jahr zeitnah erneut beginnen könne. Anders als bei einer Unterbrechung liefen bei einer Aussetzung keine Fristen.