Kriminalpolizei Trier vermeldet Erfolg im Kampf gegen Zwangsprostitution

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TRIER/BIRMINGHAM/NIGERIA. Ein langwieriges Ermittlungsverfahren, das seinen Ursprung im Dezember 2016 aufgrund eines Hinweises und den folgenden Ermittlungen bei der Kriminaldirektion Trier fand, ging heute in einer Gerichtsverhandlung am Crown Court in Birmingham zu Ende.

Im Fokus der Ermittler stand eine 51-jährige Nigerianerin, die Frauen aus Nigeria nach Deutschland geschleust und hier zur Prostitution gezwungen haben soll. Als Druckmittel neben Bedrohungen der Familie in Nigeria wurde auch ein Voodoo-Schwur geleistet, der alle Betroffenen aufgrund ihres Glaubens daran gefügig machen sollte. Nun ist ein Urteil gefallen. Die Hauptangeklagte wurden in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, das Strafmaß wird der Richter vermutlich in der kommenden Woche verkünden.

Ein gefälschter Reisepass sorgte im Dezember 2016 dafür, dass die Ermittler der Trierer Kriminalpolizei das Verfahren ins Rollen brachten. In vielen und langwierigen Vernehmungen von geschädigten Frauen wurde das Ausmaß des Verdachts des Menschenhandels und der Zwangsprostitution deutlich. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend sahen die Geschädigten in einer Arbeit in Deutschland die einzige Chance, sich und ihre Familie ernähren zu können.

Die 51-jährige Zuhälterin nutzte den afrikanischen Voodoo-Glauben dazu aus, die geschädigten Frauen mit einem Voodoo-Schwur gefügig zu machen. Während des Voodoo Rituals mussten die Frauen unter anderem Blut mit Würmern trinken, das Herz eines Huhnes essen und wurden mit einer Rasierklinge in die Haut geritzt. Der abschließende Schwur bestand darin, die Schulden an die Beschuldigte zurückzuzahlen, nicht wegzulaufen und sich nicht der Polizei zu offenbaren. Diese Einschüchterung, die in unserer Gesellschaft niemanden unter Druck setzen würde, ist für diese Frauen aufgrund ihrer Erziehung und Kultur sehr lebensbedrohend. Dass sie für die Schleusung zwischen 30.000 Euro und 38.000 Euro bezahlen bzw. als Prostituierte „abarbeiten“ sollten, wurde ihnen teils erst gesagt, nachdem sie sich durch die Voodoo-Rituale an die Zuhälterin gebunden hatten.

Nachdem die Frauen nach einem beschwerlichen Weg in Deutschland angekommen waren, mussten sie monatlich mindestens 1.500 Euro an ihre Zuhälterin zahlen. Man drohte mit dem geleisteten Voodoo-Schwur und auch die Angehörigen in Nigeria wurden bedroht. Unter anderem über die Auswertung von Geldtransferzahlungen identifizierten die Ermittler der Kriminaldirektion Trier zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der National Crime Agency (NCA) Birmingham schließlich die 51-jährige Nigerianerin als Haupttäterin. Sie lebt in London und reiste nach Nigeria (Benin City), um dort die jungen Frauen anzuwerben.

Am 24. August 2017 nahmen Mitarbeiter der NCA Birmingham die Zuhälterin schließlich bei einer Einreise von Nigeria nach London am Flughafen Heathrow fest. Insgesamt fünf ihrer Opfer sagten gegen die Tatverdächtige aus. Sie wurde heute am Birmingham Crown Court des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung für schuldig befunden, das Urteil wird in der kommenden Woche durch den zuständigen Richter erwartet.

Basis für dieses Ermittlungsverfahren war eine länderübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Behörden – der Kriminaldirektion Trier, der Staatsanwaltschaft Trier, des Bundeskriminalamts, der NCA Birmingham, Europol und auch der Polizei in Nigeria. Dieser Fall macht deutlich: Für Täter organisierter Kriminalität und Menschenhandel spielen Ländergrenzen keine Rolle. Darum ist die Zusammenarbeit verschiedener Behörden, auch grenz- und kontinentübergreifend, so wichtig.

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