RLP-Justizminister für heimliche Wohnungsdurchsuchungen bei schwerer Kriminalität

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MAINZ/EISENACH.Die Polizei soll nach einem Vorschlag der Justizminister aus Bayern und Rheinland-Pfalz zur Überwachung oder zum Abhören heimlich in die Wohnung eines verdächtigen Schwerstkriminellen gehen dürfen.

Die Mehrheit der Länder-Justizminister war am Donnerstag in Eisenach dafür. Der rheinland-pfälzische Ressortchef Herbert Mertin (FDP) warb: «Mit gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung erreichen wir nur noch die «dummen» Straftäter.» Ein Großteil der Kommunikation finde verschlüsselt statt. «Diese können wir nur mithören, wenn wir die Endgeräte entsprechend präparieren. Hierzu muss in schwerwiegenden Fällen auch die Betretung der Wohnung ermöglicht werden.»

Der grüne Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz lehnt den Vorschlag ab und warf Mertin einen Alleingang vor. «Der Vorschlag des Ministers war uns (…) nicht bekannt und erfährt von unserer Seite keinerlei Unterstützung», teilte der Grünen-Landesvorsitzende Josef Winkler mit. «Wir haben weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Trojaner.» Die Polizei will beim Betreten der Wohnung einen sogenannten Trojaner in Computer einschleusen. Das Grundgesetz fordert in Artikel 13 die Anordnung eines Richters für den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen bei Verdacht einer besonders schweren Straftat.

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