Verfassungswidrig zu wenig! Saarländische Beamte bekamen zu wenig Geld

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SAARLAND. Saarländische Beamte der Besoldungsgruppe A 11 sind nach Ansicht des saarländischen Oberverwaltungsgerichts von 2011 bis 2016 nicht ausreichend bezahlt worden. Die Besoldung sei «in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen» gewesen, teilte das Gericht am Montag in Saarlouis mit. Daher werde das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Wenn man die Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst oder der Verbraucherpreise vergleiche, ergäben sich «ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit» der Besoldung erforderlich machten, hieß es zur Begründung. Wenn man dann noch die gesteigerten Anforderungen an Beamte berücksichtige, gebe es keine Zweifel «am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation».

Wie viel mehr Geld die Beamten bekommen müssten, um «amtsangemessen» bezahlt zu werden, habe das Gericht nicht ausgerechnet. Aber: «Wenn das Bundesverfassungsgericht das genauso sähe wie wir, wäre der Gesetzgeber aufgerufen zu schauen, dass er das verfassungsgemäß durchstrukturiert», sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Der vorliegende Fall beziehe sich nur auf die Gruppe A 11. «Wie das bei anderen Gruppen ist, ist nicht entschieden.» Geklagt hatte ein Beamter aus der Finanzverwaltung. Derzeit bekommen Beamte in der Gruppe A 11 je nach Berufserfahrung ein Gehalt zwischen 3000 und knapp 4000 Euro.

(dpa/lrs. – News)

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