SAARBRÜCKEN. Weil er 26 Liegestütze auf dem Altar einer katholischen Kirche gemacht und sich dabei gefilmt hat, ist ein Video-Künstler aus Saarbrücken am Dienstag wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden.
In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht damit einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an.
Es widersprach damit zugleich der Einschätzung des Landgerichts, das den Künstler im Juli 2017 lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und seine Aktion als Mittel der Kunstfreiheit gewertet hatte. «Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet», betonte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.
Der Schuldspruch des OLG ist rechtskräftig. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet nun das Landgericht. Der Angeklagte Alexander Karle (40) zeigte sich über das Urteil nach eigener Aussage «sehr überrascht» und «entsetzt».


















die kath. Kirche sollte mal lieber ihre RABENSCHWARZE
Vergangenheit i. S. Misshandlung, Versklavung, Freiheitsberaubung, und sexuellem Missbrauch
von Heimkindern aufarbeiten…. und diesbezüglich endlich mal Schadenersatz leisten!
Herr Ich, ich geb Ihnen Recht, aber auch die Liegestützen werden bestraft, weil als normaler geistiger Mensch, sucht man sich keinen Altar dafür aus.
Genauso wenig sollte man kein Vollbad im Taufbecken nehmen oder den Beichtstuhl als Besenkammer nutzen ! 🙂
Guido E.