SAARLOUIS. Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis beschäftigt sich am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) mit einer völlig einmalig neuen Frage: Der Frage, ob der Betrieb von Wildkameras von Datenschutzbehörden genehmigt werden muss.
Laut einer Gerichtssprecherin ist es das erste Mal, dass diese Frage «obergerichtlich» entschieden wird.
Drei Jäger aus dem Saarland hatten gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geklagt. Sie meinen, dass die Videoaufzeichnungen ausschließlich zu Jagdzwecken im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung erfolgen. Das Verwaltungsgericht hatte das anders gesehen und die Klage in erster Instanz abgelehnt.