BETTENDORF. In der Nacht klingelte eine Frau bei einer Bewohnerin Sturm und gab an Hilfe zu benötigen da es angeblich zu einer häuslichen Gewalt gekommen sei. Aus Angst unterließ die Bewohnerin es zur späten Stunde die Tür zu öffnen und verständigte die Polizei.
Unmittelbar danach fuhr die Frau allerdings mit einem Fahrzeug weg. In der ‚route de Diekirch‘ konnte das gemeldete Fahrzeug dann von den Beamten der Polizei auf dem Bürgersteig angetroffen werden. Eine barfüßige Frau stand weinend und sichtlich unter Alkoholeinfluss neben dem Wagen.
Den Polizeibeamten erzählte sie, dass sie von ihrem ehemaligen Partner mit dem Auto hier zurückgelassen wurde. Nach mehreren Wiedersprüchen wurde sie von den Beamten mit den Tatsachen konfrontiert:
Das Fahrzeug war nicht ordnungsgemäß angemeldet, ein bestehendes Fahrverbot mit Einschränkungen bis zum Jahre 2024 und ein fehlender Reifen auf der Vorderseite sowie der Anmerkung, dass der Wagen somit auf der Felge stehen würde.
Die Frau gestand nun, dass sie nach einer Feier auf ihrem Nachhauseweg einen Verkehrsunfall erlitt. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert deutlich überschritten wurde.
Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis und ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an.