TRIER. Das Landgericht Trier hat heute, am 29.03., einen 83-jährigen Mann aus der Eifel (Raum Bitburg) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Das Opfer war seine Stief-Enkelin.
Dem Mann wurde zur Last gelegt, im Zeitraum vom Januar bis Ende August 2005 bei insgesamt 35 Gelegenheiten seine Enkelin, die sich infolge der Berufstätigkeit beider Elternteile in seinem Haushalt aufhielt, während des gemeinsamen Fernsehschauens sexuell motiviert unsittlich berührt haben. Das Kind war zum damaligen Zeitpunkt zehn Jahre alt.
Das Gericht ging davon aus, dass es insgesamt 24 Mal zum Missbrauch kam. Fast die Hälfte der Taten wurde als schwerer Missbrauch eingestuft.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Gerichtsprozess bestritten. Seine beiden Anwälte überlegen, ob sie gegen das Urteil in Revision gehen. Außerdem muss wegen des hohen Alters und des Gesundheitszustandes des Mannes geprüft werden, ob er überhaupt ins Gefängnis kommen kann.

















