Mit Luftgewehr auf Katze geschossen

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Symbolbild

OCKFEN. Im Zeitraum vom 17. auf den 18. April wurde in Ockfen, im Bereich der Straße „Auf dem Sprung“, mit einer Luftdruckwaffe auf eine Hauskatze geschossen.

Das Tier erlitt durch den Schuss erhebliche innere Verletzungen. Zeugen des Vorfalls melden sich bitte unter der Rufnummer der Polizeiinspektion Saarburg 06581 91550

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2 Kommentare

  1. Tierschutzgesetz § 17
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

    Strafgesetzbuch § 303 Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    • Hoffentlich! Es wird aber auch Zeit, dass Tiere vor dem Gesetz als Lebewesen anerkannt werden und so etwas nicht nur als Sachbeschädigung abgetan wird!

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