TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 58 Jahre alten Mann aus dem Kreis Bitburg-
Prüm Anklage wegen Vergewaltigung zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben. Der Mann ist nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Wittlich durchgeführten Ermittlungen hinreichend verdächtig, am 11.05.2007 in Seiwerath (Kreis Bitburg-Prüm) eine damals 42-jährige Frau vergewaltigt zu haben.
Ihm wird zur Last gelegt, die Frau unter dem Vorwand, eine Autopanne zu haben und telefonieren zu müssen,
veranlasst zu haben, ihm Zutritt in das von ihr alleine bewohnte Haus in Seiwerath zu gewähren. Um nicht erkannt zu werden, hatte der Angeschuldigte einen Bettbezug über den Kopf gezogen. Nachdem er das Haus betreten hatte, griff er das Tatopfer unter Anwendung erheblicher körperlicher Gewalt an und vergewaltigte die Frau. Anschließend
flüchtete er unerkannt aus dem Haus.
Trotz umfangreicher Ermittlungen – unter anderem durch einem sogenannten Reihen-Gentest im Jahre 2008 – konnte er zunächst nicht ermittelt werden. Seine Identifizierung erfolgte erst im Dezember 2015 aufgrund des Ergebnisses einer
DNA-Untersuchung. Der Mann war am 06.05.2015 vom Amtsgericht Bitburg wegen einer anderen Sexualstraftat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach Rechtskraft dieser Verurteilung war ihm auf Veranlassung der StaatsanwaltschaftTrier zur Identitätsfeststellung in etwaigen künftigen Strafverfahren eine DNA-Probe entnommen worden. Ein Abgleich dieser Probe mit der seinerzeit am Tatort sichergestellten DNA-Spur führte zu einem Treffer.
Der Angeschuldigte, der sich seit seiner Festnahme am 22.12.2015 in Untersuchungshaft
befindet, hat die Tatbegehung gestanden.
Darüber hinaus hat er inzwischen die Begehung einer weiteren Sexualstraftat eingeräumt, zu der es bereits im Jahr 1988 Jahre in Mürlenbach (Kreis Daun) gekommen war. Dort war eine damals 80 Jahre alte Frau, die ebenfalls alleine lebte, zu Hause vergewaltigt worden. Der Täter, der sich einen Pullover über den Kopf gezogen hatte, hatte sein Opfer mit den Worten „aufmachen, Polizei“ dazu veranlasst, die Tür zu öffnen, sich sodann in das Haus begeben und sich unter Anwendung von Gewalt sexuell an der Frau vergangen. Der Täter konnte seinerzeit nicht ermittelt werden.
Aufgrund der Parallelen in der Vorgehensweise zu der Tat von 2007 war dem Angeschuldigten im Rahmen einer Vernehmung auch diese Tat vorgehalten worden, deren Begehung er schließlich einräumte. Wegen der Tat kann er allerdings nicht mehr bestraft werden, da diese bereits länger als 20 Jahre zurückliegt und damit verjährt ist. Das Tatopfer
ist im Jahre 2006 verstorben.
Da nicht auszuschließen ist, dass es in der Vergangenheit zu weiteren vergleichbaren Taten gekommen sein könnte, die möglicherweise nicht angezeigt worden sind, hat die Kriminalinspektion Wittlich in der gestrigen Ausgabe der Fernsehsendung Aktenzeichen XY mögliche Opfer darum gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Wittlich zu melden.
Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung
des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht momentan noch nicht fest.