Alt: Rechtsanspruch auf Kitaplatz gilt auch für Flüchtlingskinder

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Staatsministerin Irene Alt; Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugen und Frauen; Bild: MIFKJF

MAINZ. Kinder- und Jugendministerin Irene Alt weist darauf hin, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung haben – also in der Kita oder der Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem sie aus einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Kommune verteilt werden und dort leben.

„Der Kitabesuch hat für die Kinder vielfältige Vorteile: Sie lernen die deutsche Sprache auf spielerische Art, sie verbringen Zeit mit gleichaltrigen Kindern und erleben damit unbeschwerten Kinderalltag und sie partizipieren an Angeboten frühkindlicher Bildung. Das ist gelingende Integration von Kindern in ihren neuen Wohnort“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. „Wir tragen damit der Realität Rechnung, dass viele der Asylsuchenden, die in diesen Wochen zu uns kommen, voraussichtlich lange hier bleiben werden. Ich bin an dieser Stelle sehr froh, dass dank der Beitragsfreiheit ab dem 2. Lebensjahr der Kita-Besuch in Rheinland-Pfalz keine finanzielle Mehrbelastung für die Eltern darstellt.“

In Rheinland-Pfalz leben rund 4.800 zwei- bis sechsjährige Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Das Land unterstützt die Träger der landesweit rund 2.500 Kitas durch verschiedene Maßnahmen dabei – wie etwa die Genehmigung von zusätzlichen Ausbauplätzen -, den Rechtsanspruch aller Kinder erfüllen zu können. Erzieherinnen werden auf die Betreuung von Flüchtlingskindern durch Fortbildungsangebote vorbereitet, weitere mehrsprachige Infos bietet zudem der Kita-Server.

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