Wahnsinn: Bremsscheibe gerissen, total überladen – Polizei Trier stoppt polnischen Holztransport!

0
Foto: Polizei

LONGKAMP. Gefährlicher Fund bei einer Schwerlastkontrolle im Hunsrück: Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Trier haben auf der B50 bei Longkamp einen polnischen Holztransport aus dem Verkehr gezogen. Der Lkw war deutlich überladen, zu lang – und am Anhänger war eine Bremsscheibe erheblich gerissen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Schwerlastkontrolle auf der B50 bei Longkamp

Gleich aus mehreren Gründen musste ein Holztransport am Freitagmorgen, 29. Mai 2026, auf der B50 bei Longkamp stehen bleiben.

Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier stoppten einen sechsachsigen Kurzholzzug aus Polen. Bereits bei der Kontrolle kam der Verdacht auf, dass der Transport deutlich überladen sein könnte.

Mehr als 54 Tonnen Gesamtgewicht

Der Verdacht bestätigte sich auf einer nahegelegenen Brückenwaage. Wegen des hohen Gewichts mussten Lkw und Anhänger getrennt verwogen werden.

Das Ergebnis: ein Gesamtgewicht von mehr als 54 Tonnen. Damit lag eine Überladung von über 35 Prozent vor.

Auch noch zu lang unterwegs

Doch damit nicht genug: Die Beamten stellten außerdem fest, dass der Holztransport die zulässige Länge überschritt.

Statt der erlaubten 18,75 Meter wurde eine Gesamtlänge von knapp 19,50 Metern gemessen.

Gerissene Bremsscheibe am Anhänger

Besonders brisant: Am Anhänger wurde eine erheblich gerissene Bremsscheibe festgestellt. Zusätzlich wies der Anhänger weitere Mängel auf.

Aus diesen Gründen untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt. Das geladene Holz musste anschließend in mehreren Einzelfahrten weitertransportiert werden.

Anhänger bleibt vorerst stehen

Die Weiterfahrt des Anhängers bleibt nach Polizeiangaben weiterhin untersagt. Erst wenn die ausziehbare Deichsel eingezogen und vor allem die defekte Bremsscheibe ausgetauscht wurde, darf der Anhänger wieder bewegt werden.

Außerdem stellten die Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers fest.

Gegen das Unternehmen wurde ein Verfahren eingeleitet. Dabei kann nach Polizeiangaben auch der Frachterlös eingezogen werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.