TRIER. Während Polizei und Rettungskräfte in Trier eine insgesamt ruhige Silvesternacht bilanzieren, sorgen einzelne kursierende Bilder für Irritation. Zu sehen sind mehrere Personen, die mit einer Schreckschusswaffe posieren – direkt vor der Porta Nigra, mitten im öffentlichen Raum. Inszeniert, selbstbewusst, provokant und sich dabei noch feiernd von Umherstehenden fotografieren lassen – für viele Betrachter schlicht verstörend!
Verstörende Bilder statt ausgelassener Feier
Kurze rechtliche Einordnung
Rein rechtlich ist die Sache keineswegs banal: Das Zurschaustellen und insbesondere das Abfeuern einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum kann als Ordnungswidrigkeit, unter Umständen sogar als Straftat nach dem Waffengesetz, gewertet werden. Ein kleiner Waffenschein – falls überhaupt vorhanden – erlaubt nämlich nicht den Einsatz in einer Menschenmenge. Hinzu kommen mögliche polizeirechtliche Folgen wie Sicherstellung der Waffe oder der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Positives Fazit – mit schalem Beigeschmack
So ruhig und geordnet die Silvesternacht insgesamt verlaufen sein mag: Ein einziges Bild reicht, um das Gefühl zu trüben. Die große Mehrheit feierte friedlich. Doch genau deshalb fallen solche Szenen umso stärker ins Gewicht.















Als Kinder hatten wir zu Fastnacht alle Schreckschusswaffen und haben uns tagelang gegenseitig „abgeknallt“, wie in den Winnetou-Filmen oder Bonanza. Angst hatte niemand.
Mit den Menschen ändern sich eben auch die Zeiten.
Stimmt!Da gebe ich ihnen voll und ganz Recht! Diese angenehmen Zeiten haben sich epochal verändert!
Warum werden die Gesichter nicht gezeigt? Jemand der sich mit einer Waffe zeigt hat kein Recht auf Anonymität!
@Michel
Der Normalbürger sieht es auch so.
In D hat es mittlerweile den Anschein das Täterschutz über Opferschutz steht, die Opfer werden mit Namen gezeigt, der Täter ist gepixelt und heißt A.B.