TRIER/AACH. „Was Sie hier geleistet haben, war großes Kino“, so ein Polizist zu Klaus Schanen aus Aach nach dessen Aussage bei der Polizei. Zurecht, denn der 68-Jährige reagierte in einer absoluten Extremsituation im vergangenen März (lokalo.de berichtete) mit beachtenswerten Scharfsinn, Nervenstärke, List und Geschicklichkeit – und lockte dabei einen Clan von Betrügern in die Falle. Doch das Kino endete mit einem für das Opfer und Beobachter enttäuschendem Finale: einem Gerichtsurteil, das mehr Fragen zur Gerechtigkeit und zum Vertrauen in das Rechtssystem aufwarf, als es beantwortete.
Am Anfang stand ein harmloses Telefonklingeln. Doch für den 68-jährigen Rentner aus Aach wurde es der Einstieg in eine der wohl perfidesten uns skrupellosesten Betrugsmaschen unserer Zeit. Am anderen Ende der Leitung: eine angebliche Polizeibeamtin, die ihn mit einer Schocknachricht unter Druck setzte. Seine Tochter, so behauptete sie, sei in einen tödlichen Unfall verwickelt. Nur eine hohe Geldsumme könnte eine Untersuchungshaft verhindern. Was folgte, war ein dreistündiges Verhör, bei dem der Rentner mit allen Mitteln manipuliert werden sollte und sich den abstrusesten Szenerien und Herausforderungen stellen musste. Die Täter agierten perfekt inszeniert, brachten vermeintliche Staatsanwälte und Gutachter in das Gespräch mit ein.
Grandiose Leistung – Vermeintliches Opfer durchblickte perfide Betrugsmasche
Doch der Familienmensch aus Aach, dessen Frau beim Anruf gerade das Enkelchen besuchte, war schlauer als die Betrüger! Er bemerkte die Situation intuitiv, informierte die Polizei, hielt dieBetrüger in der Leitung und spielte dann unter Anleitung das perfide Spiel der Kriminellen bis zum letztendlichen Zugriff durch die Polizei mit. Dieser erfolgte bei der inszenierten Übergabe der „Vermögenswerte“ (Geld, Schmuck und Münzen im Wert von etwa 45.000 Euro!) an eine, von Auftraggebern eigens angeheuerte junge Frau, welche hierzu, wie sich im Prozess herausstellte, extra aus Frankfurt mit dem Zug einreiste.
Eine kriminelle Energie die die Komplexität, den skrupellosen Plan und die bis ins Detail geplante Perfektion der kriminellen Strukturen belegt. Für ihre Tätigkeiten, stellte sich vor dem Amtsgericht Trier heraus, erhielt die Frau zunächst einen Betrag von 200 Euro Euro für die Bahn und das Taxi nach Aach. Weitere 2.000 Euro wurden ihr nach eigenen Angaben bei Erfolg der Übergabe in Aussicht gestellt.
Angeklagte ist Wiederholungstäterin
Die Verhandlung gegen die schließlich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagte 19- jährige Frau, die sich seit dem Vorfall ein halbes Jahr in Untersuchungshaft befand, legte weitere erschütternde Details zum Fall offen. Diese zeigten, welch erschreckendes Maß an Kaltschnäuzigkeit die junge Frau bei ihrem Vorgehen an den Tag legte.
Besonders brisant war dabei die Tatsache, dass die Angeklagte bereits ein Jahr zuvor wegen einer nahezu identischen Straftat verurteilt worden war: Damals hatte sie versucht einen über 80-jährigen Mann zu betrügen, der kurz davor war, eine größere Geldsumme bei der Bank abzuheben. Die Polizei konnte die nun erneut Angeklagte jedoch bei der geplanten Geldübergabe festnehmen, und das zuständige Gericht in Frankfurt verhängte eine Bewährungsstrafe.
Erst drei Tage vor dem Vorfall in Aach beteuerte die Frau in der ihr letzten verordneten Sitzung bei der Bewährungshelferin, dreist ihren besonders guten Willen und beteuerte skrupellos ihre Wandlung zum Positiven – eine dreiste Lüge wie sich herausstellte. Es sind genau diese Details die den Fall noch erschütternder für das Opfer wahrnehmen lassen. Ganze drei Tage später, nach der am Erfolg gemessenen offensichtlich zu milden Ablauf des verhängten Strafmaßes, wurde die junge Frau also erneut in diesem kriminellen Feld der Bandenkriminalität tätig.
Doch wer nun wie das Opfer glaubte, dass eine Haftstrafe aufgrund der genannten Umstände und der Einschätzung eines ebenfalls vor Gericht geladenen Jugendhelfers, unausweichlich sein würde, sah sich durch das verhängte Urteil getäuscht.
Die überschuldete Frau wurde – zur Verwunderung vieler Anwesender im Gerichtssaal – neben ihrer Pflichtverteidigerin auch von einem in solchen Fällen sehr erfahrenen Anwalt aus Frankfurt verteidigt. Kurios: Der Anwalt wies in seiner Verteidigung dem Frankfurter Gericht die Schuld zu und betonte, dass es nicht zu diesem Vorfall gekommen wäre, wenn die Angeklagte im früheren Fall eine Gefängnisstrafe oder Untersuchungshaft erhalten hätte.
Das Urteil
Dieses lautet – auf lokalo.de Nachfrage beim Trierer Amtsgericht: „Die Angeklagte ist desversuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs schuldig. Sie wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt vom 02.05.2023 zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung bleibt dem Beschlussverfahren vorbehalten. Es wird davon abgesehen, der Angeklagten die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.“
Unverständnis über Milde des Urteils
Das Urteil, die Angeklagte wegen wiederholten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu zwei Jahren Jugendstrafe mit der Möglichkeit auf Bewährung zu verurteilen, wirkt nicht nur auf das Opfer, sondern auch auf viele Beobachter unverständlich und sorgt für Fassungslosigkeit.
Die Botschaft, die von diesem Urteil ausgeht, ist nicht nur nach Meinung des Opfers fatal: „Für die Drahtzieher und Organisatoren solcher Banden wird das Risiko kalkulierbar, die Strafen vernachlässigbar.“ Das Urteil sendet ein Signal an Täter und Clans: „Ihr werdet mit Milde rechnen können.“ Die Polizei kann noch so gute Arbeit leisten – wenn die Justiz diese Arbeit entwertet, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.
Anstatt ein klares Zeichen der Abschreckung zu setzen, vermittelt das Urteil den Eindruck, dass selbst Wiederholungstäter auf Nachsicht hoffen dürfen. Es ist eine Entscheidung, die Opfer in ihrem Schmerz allein lässt und Beobachter des Falls ratlos zurücklässt – ein Urteil, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet. (sz)















So ein mildes Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar! Da kann man als treuer Staatsbürger nur noch den Kopf schütteln! Wer bezahlt denn eigentlich den „…erfahrenen Anwalt aus Frankfurt…“??? …die skrupellose und hinterhältige Angeklagte wohl kaum, da sie ja angeblich „…verschuldet…“ ist.
Was hier in Banana-Deutschland abgeht, ist sehr traurig. Leider. So meine Meinung.