Wann darf mein Hund frei herumlaufen? In Trier ist das klar geregelt

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Wo darf ein Hund ohne Leine laufen? In Trier ist das geregelt.

TRIER. Für die einen sind Hunde die besten Freunde des Menschen. Andere haben Angst vor den Tieren und mögen es nicht, wenn ihnen die Vierbeiner freilaufend begegnen. Diesen begegnen die Hundebesitzer meist verständnislos. Dabei ist eigentlich ganz einfach, denn zumindest für die Stadt Trier ist der Umgang mit Hunden ganz klar geregelt, wie eine Pressemitteilung des Rathauses feststellt.

Eine Frau will im Weißhauswald joggen. Dabei trifft sie auf eine Gruppe von Hundehaltern, die ihre Vierbeiner frei laufen lassen. Auf die Bitte der Joggerin, die Tiere anzuleinen, reagieren die Hundebesitzer mit Unverständnis. Von Anleinen keine Spur. Die Frau beendet ihre Joggingtour und beschwert sich bei Roman Schmitz, Leiter des kommunalen Vollzugsdienstes, der Teil des Ordnungsamts der Stadt ist. „Immer wieder gibt es freilaufende Hunde und Menschen, die sich vor ihnen fürchten. Sie treffen täglich aufeinander und dies führt dann zu Beschwerden“, weiß Schmitz. Neben diesem Fall gibt es weitere aktuelle Vorfälle in Trier, etwa eine Hundeattacke auf eine Frau sowie auf eine Schafsherde. Viele Hundebesitzer scheinen ihre Vierbeiner nach solchen Vorfällen zumindest für einige Tage anzuleinen und Beschwerden über frei laufende Hunde bleiben aus. „Aber dann geht es wieder los“, berichtet Schmitz.


Hunde sind umgehend anzuleinen

Der Leiter des kommunalen Vollzugsdienstes weist auf die städtische Gefahrenabwehrverordnung hin, die den Hundeauslauf regelt. So heißt es in Paragraf 3, Absatz 1: „Tiere sind von Kinderspielplätzen, Brunnen, Weihern oder Wasserbecken fernzuhalten (Betretungsverbot)“. Absatz 2 gibt folgende Regelung vor: „Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und innerhalb von öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und unaufgefordert anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.“

Jagende Hunde dürfen im Wald getötet werden

Eine Besonderheit ergibt sich für den Hundeauslauf auf Waldwegen: „Sie gelten nicht als öffentliche Straßen. Die Gefahrenabwehrverordnung kann hier also nicht greifen“, informiert Schmitz. Allerdings gilt auf Waldwegen das Jagdrecht, das im rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz geregelt ist. Demnach sind Jäger befugt, wildernde Hunde zu töten. Sie gelten als wildernd, wenn sie Wild nachjagen und dieses gefährden (Paragraf 33, Absatz 6). „Das scheint vielen Hundebesitzern nicht bewusst zu sein“, sagt Schmitz und ergänzt: „Gerade jetzt ist Jagdzeit.“ Roman Schmitz appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner anleinen sollten. Die Regelung gilt laut Landesjagdgesetz nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde sowie für Hunde, die sich nur vorübergehend von ihrem Besitzer entfernt haben und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.

Spezielle Freilaufflächen für Hunde gibt es in Trier nicht. Überlegungen hierzu seien wegen drohender Lärmbelästigung und Hundekot auf erheblichen Widerstand der Ortsbeiräte gestoßen. Schmitz sieht für diese Einrichtungen innerhalb des Stadtgebiets auch keine Notwendigkeit, da es im Umland genügend Flächen und Wald gebe.

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22 Kommentare

  1. In Trier-Nord laufen in der Nähe vom Stadion zwei große Hunde frei herum, der Dame mit dem Fahrrad hinterher oder aber auf der Fahrbahn, so dass Autofahrer anhalten müssen. Das Problem ist bekannt, Verwarnungen gab es jede Menge. Die Tiere erledigen ihre Notdurft auf dem Gehweg, Frauchen interessiert das alles nicht. Warum wird hier nicht endlich gehandelt?

  2. Ebenfalls in Trier-Nord, in der Nähe des Porsche-Zentrums, wurde der Hund meiner Schwester von einem ständig freilaufenden Boxer gebissen. Der Boxer hat 4 Wochen vorher schon im Nells Park einen Hund grundlos angegriffen und immer noch läuft er ohne Leine und ohne Maulkorb. Ist das im Industriegebiet erlaubt?

  3. Im April wurden meine Töchter von 3 freilaufenden Hunden im Bereich Mattheiser Weiher angefallen. Der Angriff bzw. das freilaufen lassen konnte dokumentiert werden, der Vollzug war vor Ort und konnte die Personalien der Hundehalterinnen feststellen. Auf meine Anzeige jedoch wurden die Damen nur mit einen Hinweis bedacht, jedoch nicht mit einem möglichen Bußgeld, noch nicht mal ein Verwarngeld mussten die feinen Damen zahlen, die auch noch das recht zum freien laufen lassen für sich beanspruchten. Auf meinen gleichzeitigen Antrag auf Wesensprüfung und Haltereignung ist bis heute nicht von der Verwaltung keinerlei Ergebnis mitgeteilt worden. Weder Ablehnung noch Zustimmung. Ist wohl noch in Bearbeitung.

      • Laut bellend auf uns zugelaufen ( Abstand ca. 20 cm. / Kind 3,5 Jahre/ 3 Tiere/ Schulterhöhe je. ca. 50 cm.) Einer hat Kinderwagen angesprungen(Kind 8 Monate lag drin) + versucht Rein zu klettern.
        Hund hatten aber Glück, sind vor mir weggelaufen, sonst hätte ich sie mit Kinderspaten erledigt.
        Für solch kleinen Kinder ist das schreck genug. Finden Sie doch auch Oder?
        War auch im Bereich des Betretungsverbotes .

    • Lieber Clemens, ich würde Sie bitten den „Angriff“ zu definieren! Ich würde folgende Situation nicht als „Angriff“ bezeichnen: Ein Vater der in ca. 300 m Entfernung 3 spielende Hunde sieht und dann undefinierbar rumschreit und brüllt, bis die Hunde gelaufen kommen um zu schauen was dieses seltsame Geschöpf hat, würde ich nicht als Angriff bezeichnen. Natürlich lässt man seine Hunde am Weiher nicht frei laufen. Aber seine Kinder mit solch einem Verhalten selbst zu gefährden nur um Aufmerksamkeit zu bekommen, das sollte bestraft werden!! Vllt mal an die eigene Nase fassen

      • „Ein Vater der in ca. 300 m Entfernung 3 spielende Hunde sieht und dann undefinierbar rumschreit und brüllt, bis die Hunde gelaufen kommen um zu schauen was dieses seltsame Geschöpf hat, würde ich nicht als Angriff bezeichnen.“
        Stimmt. Aber das ist auch nicht der beschriebene Vorgang.

  4. Leider ist es hier auch der magelnden Personaldecke geschuldet, daß nichts passiert und keine Strafen fällig werden.
    In sämtlichen Grünanlagen muß man aufpassen, nicht in eine dieser Hinterlassenschaften der Köter zu treten.

    • Dummpratschler und Hundehasser! Warum bezahlen Hundehalter eigentlich Steuern, wenn sie ihre Hunde nirgendwo, beaufsichtigt, laufen lassen dürfen? Das Märchen mit der Personaldecke erzählen sie wem sie wollen!

    • Im Schlosspark in Kürenz war früher der Klein-Kinderspielplatz mit einem Zaun versehen( so wie der Spielplatz im Herrenweiher), der jedoch abgebaut wurde, mit der Begründung, das dieser ja keine Katzen aufhalten würde.
      Wobei wir im Sand noch nie Katzenkot gefunden haben. Dafür wurde der Reinigungsintervall von Werktäglich auf max. Wöchentlich gekürzt. Kontrollen (Streifen) durch OA wurden noch keine gesehen, haben nach dessen Aussage auch noch keine stattgefunden.

  5. Liebes Lokalo-Team,
    erfragt doch mal beim Ordnungsamt die Jahresbilanz des Kommunalen Vollzuges zur Gefahrenabwehrverordnung( Anzahl Anzeige / Summe Bußgelder/ Anzahl der Fußstreifen in den Parks in Zahl der Einsätze und Stunden/ Wie viele Beschwerden wurden schriftlich UND telefonisch an die Leitstelle herangetragen)
    Die Zahlen sind sehr aussagekräftig. Kenne Sie zum Teil.

  6. Finde das auch immer toll wenn einen Eltern auffordern den Hund ( Chihuahua ) anzuleinen während ihre Kindern im Palastgarten durch die Rabatte toben und auch mit Erde auf die Figuren werfen und dann anschliessend noch den Hund anfassen wollen natürlich ohne zu fragen

  7. Natürlich müssen Hunde auch frei laufen dürfen, doch nicht mitten in der Stadt. Das hat überhaupt nichts mit Hundehassern zu tun, sondern mit Sauberkeit und Ordnung. Es lässt sich ja auch niemand in die Wohnung machen. Bei Hunden ist es wie bei den Kindern, eine gute Erziehung ist das A und O, leider zu selten!

    • Aha, wo bitte ist der Unterschied beim kacken? Sieht die scheiße von angeleinten Hunden etwa anders aus? Liegt doch alles am Halter, ob/und wo er seinen Hund kacken lässt bzw ob er die kacke wegmacht!

      • richtig das ist keine Frage des Anleinens, das ist die Frage ob der Hundehalter Plastikbeutelchen dabei hat und es auch wegmachen will.

          • ja klar alle Hunde sind böse Jagdmaschinen und greifen sofort an, so wie Kleinkinder mit Dreirad im Park die einem heimtückisch von hinten in die Hacken fahren

  8. Hätten wir in Trier eine offizielle Hundewiese, würden sich vielleicht weniger Leute über freilaufende Hunde beschweren.
    Ich als Hundebesitzer kann auch nicht verstehen warum die meisten die Hinterlassenschaft ihres Hundes liegen lassen, zumal wir oder auch eure Hunde selbst hineintreten können. Allerdings kann ich auch nicht verstehen warum Mütter die ihre Kinder auf der Wiese abhalten, deren schissi nicht in eine Tüte packen und in den Müll werfen können. Sind also auch nicht besser als die Hunde Besitzer die dieses nicht machen.

  9. Ich hatte nie Probleme mit freilaufenden Hunden, hatte auch nie Angst. Seit ein paar Monaten bin ich selbst Hundebesitzer. Ich wohne in der Nähe einer Grün- und Sportanlage, habe leider keinen Garten und einen Hund, der viel Bewegung braucht. Wir trainieren täglich, unser Kleiner hört auch ziemlich gut. Derzeit ist er voll in der Pupertät und dann hört er nur in 95% der Fälle. Manche sagen wsl jetzt, dass ich wegen der 5% meinen Hund immer anleinen müsse. Aber was soll ich tun? Wenn ich ihn nirgends frei rumlaufen lassen darf und er nicht ausgelastet wird, weil er zB draußen nicht frei schnüffeln kann oder ich nicht mit ihm trainieren kann. DAS macht meinen Hund nervös/aggressiv/wild.
    Ich kann schlecht den ganzen Tag im Wald verbringen. Dadurch dass es einfach keine Flächen gibt, wo es erlaubt ist, bleibt mir keine andere Möglichkeit, als ihn in der Grünanlage abzuleinen. Wir achten immer darauf, dass wir den Ball in Richtungen werfen, wo momentan niemand ist. Wir rufen ihn sofort, sobald wir Kinder oder andere Hunde sehen (weil die unglaublich interessant für unseren Hund sind). Wir machen immer die Hinterlassenschaften weg, manchmal sogar auch fremde.
    Trotzdem gibt es leider Momente, in denen der Hund nicht hört. Aber ganz ehrlich? Wie oft sehe ich Kinder, die sich auf dem Spielplatz nicht benehemen? Oder Erwachsene, die ihren Müll in die Büsche werfen. Nur mein Hund darf keinen Fehler machen!
    Oft genug werden wir angesprochen, ob wir den Hund bitte anleinen können. Kein Problem. Solange die Leute auch freundlich bleiben. Leider wird man auch oft blöd angemacht oder beschimpft.
    Ich verstehe, wenn Menschen Angst vor Hunden haben, dass diejenigen schnell nervös werden. Aber man kann doch trotzdem dabei freundlich bleiben.

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