Mitteilung zum Schulstart – so ist der Landkreis Trier-Saarburg vorbereitet

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Philipp von Ditfurth // dpa

TRIER. Der Start der Schulen nach den Sommerferien am kommenden Montag ist in diesen Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung – für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Schüler/innen und ihre Familien sowie auch für den Landkreis als Schulträger sowie außerdem als Träger der Schülerbeförderung. In konstruktiver Zusammenarbeit hat der Kreis zusammen mit den Schulen in den vergangenen Wochen die Vorbereitungen getroffen, damit der Schulbeginn gelingt.

Als Schulträger ist der Landkreis für 17 Bildungseinrichtungen zuständig – für die Realschulen plus, die Gymnasien, die IGS Hermeskeil, die Berufsbildenden Schulen und die Förderschulen im Landkreis sowie außerdem für das Balthasar-Neumann-Technikum in der Stadt Trier. Aufgabe des Schulträgers ist primär die räumliche Ausstattung der Schulen. Für die personelle Versorgung mit Lehrkräften ist die ADD zuständig. Die Landesregierung hat verdeutlicht, in einen regulären Schulbetrieb mit möglichst viel Präsenzunterricht starten zu wollen. Der Raumbedarf der einzelnen Kreisschulen ist auch in dieser Zeit mit ihren besonderen Anforderungen im Wesentlich gedeckt, dennoch wird in jedem Fall individuell geschaut. So werden zum Beispiel für die Realschule plus in Kell am See Räume in einem ehemaligen Hotel vor Ort zur Verfügung gestellt für den Fall, dass der Platz nicht ausreicht.

In einigen Schulen werden die Sporthallen als Ausweichraum genutzt. Dort wird dann neben dem Sportunterricht auch Unterricht erteilt, der normalerweise in Klassenräumen stattfindet (wie zum Beispiel Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen usw.). Außerdem werden die Sporthallen in einigen Fällen für die Ausgabe des Mittagessens, als Aufenthaltsraum oder auch als Konferenzraum genutzt. Der Sportunterricht selbst ist nach Informationen des Landes unter bestimmten Auflagen erlaubt. So ist zum Beispiel im Innenbereich Schulsport möglich, wenn die Hallen ausreichend gelüftet werden können.

Die Kreisverwaltung steht mit den Schulen in engem Kontakt. Sollte sich kurzfristig bei einzelnen Schulen die Notwendigkeit ergeben auf weitere Räume – auch außerhalb der Schulgebäude – ausweichen zu müssen, so sollen kurzfristig Lösungen gefunden werden.

Zwar ist für den Schulbetrieb der Mindestabstand aufgehoben, da er nur schwer zu realisieren ist. Allerdings gelten die notwendigen Hygienevorgaben. So besteht in den Schulen eine Maskenpflicht in Fluren und auf dem Schulgelände. Im Unterricht selbst müssen die Masken nicht getragen werden. Der Kreis hat alle Schulen mit ausreichend Desinfektionsmitteln sowie Flüssigseife ausgestattet. Das Material kann jederzeit nachbestellt werden. Die Reinigung der Schulen sowie der Sporthallen erfolgt nach einem festgelegten Hygienekonzept.

Neben dem aktuellen Szenario I, das ab Montag startet, hat das Land zwei weitere Szenarien ins Spiel gebracht, die je nach der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Kraft treten können. Das Szenario II bedeutet in den Schulen einen eingeschränkten Regelbetrieb mit dem Abstandsgebot. Szenario III umfasst die temporäre Schulschließung. Die Vorbereitungen des Kreises gehen auch in diese Richtung. So würde in der Stufe III wie zu Beginn der Pandemie im März / April der Online-Unterricht wieder an Bedeutung gewinnen. Der Kreis hat Lizenzen für verschiedene digitale Lernportale erworben. Außerdem ist die weitere Anschaffung von Notebooks, Tablets, Webcams und Displays zur besseren Umsetzung eines digitalen Unterrichts vorgesehen.

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Kreis für die Beförderung von insgesamt mehr als 7500 Kindern und Jugendlichen zuständig. Bei den Fahrten mit Bus und Bahn ist ab Montag Regelbetrieb vorgesehen. Die Einhaltung des Mindestabstands ist in den Fahrzeugen nicht möglich, daher ist wie allgemein in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch hier das Tragen des Mundschutzes Pflicht.

Damit der Schulbetrieb gut starten und laufen kann, spielen zahlreiche Faktoren mit – unter anderem auch das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. Daher appelliert der Kreis an die Schülerinnen und Schüler sowie auch an die Erziehungsberechtigten die Auflagen wie das Tragen der Maske, die Hygienevorgaben sowie die Abstandsregeln einzuhalten – dies im eigenen Interesse sowie auch zum Schutz der Gemeinschaft.

(Pressemitteilung Landkreis Trier-Saarburg)

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