Cybercrime: 26-Jähriger eröffnet falsche Paypal-Konten mit Daten von Politikern

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KOBLENZ. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 26-jährigen Deutschen aus dem Landkreis Neuwied wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges und Fälschung beweiserheblicher Daten (§§ 263a, 269 StGB).

Nach dem Ergebnis der vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) und der LZC geführten Ermittlungen beschaffte sich der Beschuldigte ab spätestens November 2012 öffentlich zugängliche Personen- und Kontaktdaten einer größeren Anzahl von Mitgliedern des Landtages Rheinland-Pfalz und weiterer Personen des öffentlichen und politischen Lebens anderer Bundesländer und des Bundes und eröffnete mit diesen Daten Konten beim Internetbezahldienst PayPal.

Anschließend erwarb er über diese Konten Mobilfunk-Prepaid-Guthaben bei einem niederländischen Anbieter. Die Guthaben veräußerte er sodann unter Nennwert an Dritte weiter. Der Internetbezahldienst machte die Kontosalden – im Ergebnis erfolglos – bei seinen vermeintlichen Kunden geltend. Insgesamt verursachte der Beschuldigte auf diese Weise einen Schaden in mittlerer vierstelliger Höhe.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle übernahmen die LZC und das LKA (Dezernat 47 / Cybercrime) die Ermittlungen. Im Zuge der umfangreichen und aufwändigen Maßnahmen und Auswertung der sichergestellten digitalen Spuren konnte die zunächst bestehende Befürchtung, der Beschuldigte habe sich die Daten durch ein Eindringen in die Systeme des Landtags beschafft, widerlegt werden. Tatsächlich hatte sich der Beschuldigte ausschließlich die auf den jeweiligen Websites öffentlich einsehbaren Daten der Abgeordneten und anderen Personen des öffentlichen Lebens zu Nutze gemacht. Weitere im Bundesgebiet anhängige Verfahren wurden von der LZC übernommen und zusammengeführt.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erließ das Amtsgericht Koblenz schließlich am 31. August Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges und der Fälschung beweiserheblicher Daten in 326 Fällen. Unmittelbar nach seiner Festnahme hat der Beschuldigte eingeräumt, die Mobilfunk-Prepaid-Guthaben gekauft und weiterveräußert zu haben, sich im Übrigen aber nicht zur Sache eingelassen. Er weist eine hohe IT-Affinität aus und verfügt insoweit über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten.

Der Beschuldigte ist bereits in anderen Deliktsbereichen strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich seit September in Untersuchungshaft.

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