Gefährliche Körperverletzung: Anschlag auf Fahrradfahrer

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WASSERLIESCH. Auf einer Mountainbike-Strecke im Wasserliescher Wald, die sich in der Nähe des Wanderweges von der Löschemer Kapelle nach Wasserliesch (Landkreis Trier-Saarburg) befindet, spannte ein bisher unbekannter Täter ein kaum sichtbares Seil zwischen zwei Bäumen quer über die Strecke.

Ein 21-jähriger Mountainbike-Fahrer blieb bei der Abfahrt mit dem Hals an dem Seil hängen und stürzte. Dabei zog er sich Verletzungen am Hals zu.

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Zudem wurden weitere Hindernisse in Form von Ästen auf der Strecke angebracht.

Die Polizei ermittelt in dem Fall.

Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiwache in Konz erbeten: Tel.: 06501-9268-0

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13 Kommentare

  1. Mit Verlaub: Das Spannen eines wahrscheinlich transparenten Seils
    erfüllt den Tatbestand der Heimtücke. Das zu bewerten, ist Richtersache.
    M. E. ist Körperverletzung strafrechtlich zu niedrig gegriffen.

    • Muss mich selbst korrigieren: Heimtücke ist nicht Tatbestand, sondern Tatmerkmal. Tatbestand wäre z. B. Körperverletzung, Totschlag, Mord oder der Versuch zu diesen Delikten. Sorry.

  2. In wie weit ist Mountainbike fahren im Wald ökologisch ? Was soll das mit dem Fahrrad wie ein Bekloppter durch den Wald brettern und dann mit dem SUV und dem Fahrrad aufm Träger nach Hause düsen mit dem Aufkleber „Rettet den Regenwald “ ?

    Rettet man den nicht eher indem man das Ganze lässt und in der Stadt mit dem Fahrrad seine Einkäufe macht ?

    • Lieber Kabumm, was hat das eine mit dem anderen zu tun?
      Autorennen fahren, Autorennen gucken fahren, Fahrten mit dem Auto ins Fitnesscenter, Fahren mit Auto zu Stadtläufen, alles völlig unökologisch.
      Montainbiking ist eine Sportart, die nicht in Deutschland erfunden wurde, mittlerweile aber weltumspannend ausgeübt wird. Wer auf einem dafür vorgesehenen Parcours eine derartige Tat begeht, nimmt alle Folgen in Kauf.
      Bitte keine Verharmlosung!

      • Mountainbiking im Wald ob auf legal oder illegal eingerichteten trails ist die Fortführung des Fahrradterrors in Innenstädten mitz anderen Mitteln.

        Sollen doch abgegrenzte Strecken gebaut werden aber hat man nicht einmal mehr im Wald Ruhe vor Idioten die Vollgas über Stock und Stein brettern, letztens noch erlebt auf den Waldwegen am Altenhof

        bis der Fahrer wohl das Rad überzog bei einem Sprung und der Vorderreifen platzte ( ganz breit grins )

        Es nervt einfach nur .

  3. Zu erwähnen sei, das die besagte Downhill-Strecke nach bekunden des “ Opfers“ von diesem selbst illegal hergerichtet und genutzt wurde.
    Ich hoffe ja mal jetzt, das die Forstverwaltung diesem Störer die Kosten der Wiederherstellung in Rechnung stellt und Strafantrag stellt.

    • Wenn das so ist, wie Sie hier schreiben, illegale Strecke, bin ich bei Ihnen.
      Im Artikel stand davon nichts. Was bleibt, ist ein heimtückischer Anschlag.
      Nicht zu rechtfertigen.

    • Herr Fischer, ich schätze sie Dank ihrer Beiträge als einen sehr informierten und sachlichen Herrn, umso erstaunter bin ich das sie es ja fast gut heißen was da gemacht wurde. Illegal oder nicht, so ein Anschlag auf ein Menschenleben rechtfertigt keine Sprungschanze oder Buckelpiste. Da müsste man jedem zweiten Hundebesitzer an den Hals gehen der seinen Vierbeiner unangeleint laufen lässt oder der falsch parkt. Das er die Kosten tragen muss, ok. Aber man hätte dies auch ohne Seil um den Hals klären können!

      • Danke. Nein, Körperliche Gewalt in dieser Form ist natürlich kein Mittel.
        Aber es kann doch nicht sein, das derjenige, welcher hier illegal tätig geworden ist, sich damit auch noch in der Lokalen Tageszeitung mit brüsken darf.
        Das ist wie bei einem Kleinkind, das die Sandburg von anderen Kindern kapputtritt und dann laut Mama heult, weil es ein Förmchen an den Kopf bekommt.
        Wer illegal im Wald Fahrrad fährt, muss sich bewusst sein, das es da nicht so ordentlich ist wie auf dem Moselradweg. Da kann dann immer mal z.B. ein Loch oder ein zaun von Waldarbeitern sein. deswegen ist ja das fahren abseits der bafahrenen Wege dort verboten.

  4. Darf man mit dieser Begründung auch Falschparkern, die mir als Fußgänger, Radfahrer oder Busbenutzer im Weg stehen, in Zukunft die Reifen aufstechen oder die Bremsleitungen trennen? Seltsame Logik…
    Im Übrigen ist dieser selbst angelegte „Trail“ abseits jeglicher Wanderwege gelegen. Somit stellt sich ebenso die Frage, was andere Leute dort zu suchen haben (und heimtückisch Körperverletzung begehen, die leicht mit Todesfolge hätte enden können). Im Übrigen fahren die meisten Mountainbikefahrer von Zuhause aus direkt mit dem Fahrrad ihre Strecken, wohingegen man an Waldeingängen (z.B. Weisshauswald) häufig einen riesigen Blechhaufen vorfindet, mt dem Spaziergänger zum Spazieren fahren.

    • Dass Be GEHEN des Waldes ist ja erlaubt und wird vom Land ausdrücklich befürwortet. das Be FAHREN ist jedoch verboten.

  5. Das die Strecke illegal genutzt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.
    Ich kann ja auch niemanden erschießen, der „illegal“ in mein Haus eingebrochen ist. Wo kämen wir da hin?
    So eine Tat ist sehr zu verachten und mit recht strafrechtlich zu verfolgen.
    Dies gilt es als erstes zu betrachten.

    Das die Strecke illegal genutzt wird, sollte natürlich unterbunden werden.

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