BERLIN/TRIER. Heute Morgen gab es noch einmal ein wenig Hoffnung für diejenigen, die in den nächsten Tagen mit der Bahn verreisen wollen. Die Deutsche Bahn AG und die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hatten sich noch einmal an einen Tisch gesetzt und verhandelt. Jetzt scheinen auch diese Gespräche gescheitert zu sein.
Wie aus aktuellen Meldungen zu vernehmen ist, sind die neuen Gespräche zwischen der Bahn und der GDL ergebnislos abgebrochen worden. Ziel der Gesprächsbereitschaft war es, den anstehenden Streik der Lokführer doch noch abzuwenden. Ungeachtet dessen hat sich die Bahn aber auf die neue Streiksituation vorbereitet und Ersatzfahrpläne ausgearbeitet.
Eine gewisse Routine hat die Bahn in dieser Frage ja schon, denn immerhin ist der bevorstehende Ausstand schon der Neunte in Folge, mit dem die Fahrplanplaner umgehen müssen. Erreichen will man, dass etwa ein Drittel der Fernverbindungen fahren soll. Von den Regionalzügen sollen, je nach Region, 15 bis 60 Prozent unterwegs sein. Im Güterverkehr will man 70 Prozent erreichen.
Detailierte Informationen hält die Bahn unter http://www.bahn.de /aktuell/ für ihre Kunden bereit. Aktuelle Fahrplaninformationen gibt es unter der bekannten Servicenummer 0180-6996633. An den Streiktagen schaltet die Bahn außerdem die kostenlose Servicenummer 08000-996633.
Sollte jemand durch den Streik, das heißt durch einen Zugausfall, Verspätungen oder durch einen Anschlussverlust, seine Reise nicht antreten können, kann er im DB Reisezentrum sein Ticket zurück geben und bekommt den Preis erstattet. Online-Tickets kann man über die Homepage www.bahn.de zurück geben. In diesem Fall berechnet die Bahn keine Bearbeitungsgebühren.
Reisende, deren Zug streikbedingt ausfällt, dürfen die nächstmögliche Verbindung, die sie mit der geringsten Verspätung ans Ziel bringt nutzen. Ausdrücklich weist die Bahn darauf hin, dass dabei auch teurere Verbindungen ohne Aufschlag in Anspruch genommen werden können.
Keine automatische Entschädigung gibt es, wenn jemand durch den Streik seinen Urlaub antreten kann. Hier kann der Einzelne nur auf die Kulanz der Bahn hoffen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. In der Verantwortung jedes Einzelnen liegt es auch, dafür zu sorgen, dass er trotz des Lokführerstreiks pünktlich zur Arbeit kommt. Wer durch einen ausgefallenen oder verspäteten Zug Arbeitsstunden versäumt, muss diese nacharbeiten oder er muss mit Verdienstausfall rechnen.
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