FRANKFURT a. M. Zwei Jahre nach Start des Gerichtsprozesses gegen die mutmaßliche «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß stellt dessen Verteidiger infrage, ob sein Mandant weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Sein Appell sei es, über die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft nachzudenken.
Dies sagte der Verteidiger von Reuß, Roman von Alvensleben, der Deutschen Presse-Agentur. «Nach zwei Jahren Prozess und dreieinhalb Jahren Haft ist es an der Zeit, darüber nachzudenken.» Die U-Haft kann etwa aufgehoben werden, wenn sie bereits länger dauert als die vermutlich zu erwartende Strafe für einen Angeklagten. Über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden Gerichte – Verteidiger können eine Haftprüfung beantragen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den neun in Frankfurt angeklagten Männern und Frauen vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Sie sollen zudem ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet haben. Der mittlerweile 74 Jahre alte Reuß ist auch wegen Rädelsführerschaft angeklagt. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Eine Angeklagte aus U-Haft entlassen
Die Angeklagten wurden 2022 festgenommen. Acht von ihnen sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, darunter auch Reuß. Seine Lebensgefährtin hingegen wurde Ende 2025 aus der U-Haft entlassen. Das Gericht sah es nicht mehr als verhältnismäßig an, die Frau weiter in U-Haft zu nehmen. Dabei wurde die im Raum stehende Straferwartung berücksichtigt und der Umstand, dass die Frau bereits drei Jahre in U-Haft saß.
An diesem Dienstag steht der 127. Verhandlungstag in dem Prozess auf dem Plan. Er läuft bereits seit dem 21. Mai 2023. (Quelle: dpa)
















