Effektiver Jugendschutz durch bessere Zusammenarbeit

0
Symbolbild.

TRIER. Vielfältig sind die Verlockungen, denen Jugendliche oftmals ausgesetzt sind, wenn sie etwa zu öffentlichen Veranstaltungen gehen. Insbesondere Alkohol stellt ein oft ein großes Problem dar. Teilweise auch, weil die Veranstalter oftmals nicht wissen, welche Auflagen es mit Blick auf den Jugendschutz zu beachten gilt. Hier ist Aufklärung gefragt und auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ämtern, die den Jugendschutz zu überwachen und sicherzustellen haben. Diese Aufgabe hat sich die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier mit ihrer neuen Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit im Jugendschutz zum Ziel gesetzt.

Zuständig für den Jugendschutz sind die Jugendämter, die Ordnungsämter und die Polizei. Bislang fehlte es an gemeinsamen flächendeckenden Standards, um den gesellschaftlichen Erwartungen an den Jugendschutz gerecht zu werden und Jugendschutzkontrollen zu erleichtern. Eine konkrete Ausgestaltung, die auch auf die Bedürfnisse der örtlichen Praxis zugeschnitten ist, gab es bisher nicht.

Um die Zusammenarbeit zwischen den Jugendschutzbeauftragten der Jugendämter, den Ordnungsämtern und der Polizei stärker zu gewährleisten und den Jugendschutz besser zu koordinieren, hat die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eine Arbeitshilfe erstellt.

Einheitliche Standards sollen Kontrollen erleichtern

„Mit dieser Arbeitshilfe ist eine echte Unterstützung für die tägliche Arbeit aller im Jugendschutz Tätigen entstanden. So kommt es zu einheitlichen Standards, die die Kontrollen erleichtern“, fasst Werner Keggenhoff, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, diese Arbeit zusammen.


Für Dagmar Barzen, Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Der Staat und die Unternehmen sollten sich neben Eltern und Erziehungspersonal in der Pflicht sehen. Daher haben die Eltern und die hierfür zuständigen Behörden wie Jugendämter, Ordnungsbehörden sowie Polizei die Aufgabe, zusammenzuwirken und die Kinder und Jugendlichen vor Schaden im Umgang mit Alkohol zu bewahren.“ Deshalb trägt aus ihrer Sicht besonders eine gute Zusammenarbeit dieser Behörden wesentlich zu einer konsequenten Umsetzung unseres Jugendschutzes bei und soll zukünftig noch weiter ausgebaut werden.

Ein Formular soll helfen

Der Arbeitsgruppe Jugendschutz und Bernhard Kuhn, der mit der Fachaufsicht der nachgeordneten allgemeinen Ordnungsbehörden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz betraut ist, ist es besonders wichtig, dass der Jugendschutz bereits bei der Anmeldung einer Veranstaltung berücksichtigt und eingefordert wird. Dies soll nun mit Hilfe eines speziellen Formulars erfolgen, welches der Veranstalter bei der Beantragung einer öffentlichen Veranstaltung oder Feier ausfüllen muss. Denn oftmals kennen die Veranstalter die Vorgaben des Jugendschutzes nicht. Zu nennen sind hier beispielsweise die Altersüberprüfungen beim Alkoholausschank. Dementsprechend kann eine öffentliche Veranstaltung für Minderjährige und für den Veranstalter ganz anders enden als vorgestellt und gewünscht.

Lothar Schömann als Polizeipräsident kann dies bestätigen: „Ist Alkohol im Spiel, erhöht sich gerade bei Minderjährigen das Risiko, in Konfliktsituationen gewalttätig zu handeln und Straftaten zu begehen.“ Auch er betont, dass im Interesse der jungen Menschen nur ein vernetztes Vorgehen die richtige Strategie sein kann: „Ziel ist eine abgestimmte und behördenübergreifende Praxis, um eine Gleichbehandlung aller Akteure zu erreichen und die erwünschte Schutzwirkung für die Minderjährigen wirksam zu erreichen“.

Gelungener Jugendschutz soll vor Gefahren schützen

Ein gelungener Jugendschutz soll junge Menschen vor verschiedenen Gefahren, sowie schädlichen Einflüssen schützen. Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Handlungsfelder – zu nennen sind hier beispielsweise Spielhallen, Gaststätten, Filme, Computerspiele oder Tabak und Alkohol – im erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutz ist es besonders wichtig, dass die betreffenden Behörden zusammenarbeiten. Die erstellte Arbeitshilfe ist eine Anleitung für diese Zusammenarbeit und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten schnell und unkompliziert wissen, wie sie zu einer konsequenten Umsetzung der erzieherischen und gesetzlichen Anforderungen und somit einem gelungenen Jugendschutz beitragen können.

Die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier besteht aus: Hubert Lenz, Polizeidirektion Wittlich; Robert Müller, Jugendschutzbeauftragter der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm; Marc Powierski, Polizeidirektion Trier; Stephan Rother, Jugendschutzbeauftragter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich; Christine Schmitz, Jugendschutzbeauftragte der Stadt Trier,
Markus Schommer, Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Konz.

[email protected] – lokalo.de-Leser berichten

Der neue Service bei lokalo.de:
Informationen, Fotos und Videos zu Ereignissen in der Region per Mail an [email protected].

lokalo.de-Leser berichten direkt von den Orten des Geschehens.
Brandaktuelle News aus erster Hand.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger ArtikelMit den Frauen sprechen – „Rosen ins Bordell“ ein voller Erfolg
Nächster ArtikelDrogenfund im Kofferraum – Bundespolizei stellt Schmugglertrio

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.