Ausgaben ohne Nachweis – Landesrechnungshof rügt Betreuungs- und Personalkosten

0
Corinna Rüffer bezieht Stellung zum Bericht des Landesrechnungshofes.

MAINZ/TRIER. Im neuesten Jahresbericht des Landesrechnungshofes packen die Prüfer der öffentlichen Ausgaben auch manch heikles Thema an. So etwa, wenn sie die „Entgeldvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen“ auf den Prüfstand stellen und bemängeln, dass es hier hohe vermeidbare Kosten für das Land und die Kommunen gäbe. Dabei werden aber nicht die Werkstätten als solche in Frage gestellt, sondern die Abrechnungsmodi, mit denen sich diese Einrichtungen finanzieren.

Die Prüfer stellen in ihrem Bericht fest, dass die Betreuungskosten von 1985 bis 2011 „um fast das Sechsfache auf mehr als 248 Millionen Euro gestiegen sind.“ Hierzu hätten nicht nur die höheren Belegungszahlen in den Werkstätten geführt, sondern auch die überhöhten Tagessätze. Die mit den Werkstattträgern vereinbarten Sätze, die mit dem Land ausgehandelt wurden, lägen erheblich über dem Durchschnitt in anderen Ländern. In 2011 habe dies „im Vergleich zum Länderdurchschnitt rechnerisch zu Mehrausgaben des Landes und der Kommunen von mehr als 30 Millionen Euro geführt“.

12 Millionen für Personalkosten

Die Werkstattträger, so rügen die Prüfer, erhalten Entgelte, ohne dass sie ihre Aufwendungen nachweisen müssen. Die Entstehung und Angemessenheit von Aufwendungen bleiben ungeprüft. Auch über nicht gerechtfertigte Personalkosten entstanden geschätzte Mehrausgaben von 12 Millionen Euro.

Der Bericht hat schon einige Diskussionen ausgelöst. Heute meldete sich die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) zu diesem Thema zu Wort. In ihrer Funktion als Sprecherin für Behindertenpolitik ihrer Fraktion sagte sie: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Rheinland-Pfalz Werkstätten für Menschen mit Behinderung Entgelte erhalten, ohne ihre Aufwendungen nachweisen zu müssen. Hier wird ein System stabilisiert, das sich eigentlich weiterentwickeln muss.

Das ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Wer dabei Unterstützung braucht, zum Beispiel durch Arbeitsassistenz, eine gute Anleitung, mehr Zeit für Aufgaben, die andere schneller erledigen, muss sie auch bekommen. Das ist keine Frage des guten Willens, das ist ein Menschenrecht.

Wer viel Unterstützung braucht, hat aber selten eine Wahl: Viel zu schnell führt der Weg in eine Behindertenwerkstatt – immer wieder auch gegen den Wunsch der behinderten Menschen. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Werkstattarbeitsplätze gestiegen.

So lange Menschen mit Behinderungen nicht die Wahl haben, ob sie in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, müssen wir weiter dafür kämpfen, dass das Geld in andere Bahnen gelenkt wird. Wir brauchen mehr unabhängige Beratung und Unterstützung – etwas anderes ist vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtkonvention nicht zu rechtfertigen.“

Vorheriger ArtikelSchwerverletzte Frau nach Verkehrsunfall
Nächster ArtikelFührung durch die Domkrypten fällt aus

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.