LUXEMBURG/TRIER. Wie das „Tageblatt“ aus Luxemburg berichtet, musste sich ein in der Region bekanntes Sicherheitsunternehmen am heutigen Mittwoch vor einem luxemburgischen Gericht verantworten: Angeblich verfüge die Firma zwar über eine Handelsermächtigung, jedoch nicht über eine Genehmigung des Justizministeriums.
Eine zwingende Notwendigkeit für die Tätigkeit als Türsteher oder zum Durchführen von Sicherheitskontrollen. Aktuell dürfe das Unternehmen mit Sitz in Wasserbillig höchstens Karten am Eingang entwerten, so „Tageblatt“.
Die Ermittlungen liefen bereits seit dem Jahr 2009, würden aber demnächst unter neuer Aufsicht fortgesetzt. Da die Anwälte der Sicherheitsfirma nicht mit der Vorgehensweise einverstanden wären, würde die Verhandlung vertagt und der Chefermittler ausgetauscht.