SPEYER. Das Amtsgericht Speyer hat gestern ein Urteil gesprochen, dessen Auswirkungen über die Grenzen der alten Domstadt hinaus reichen. Es gab einem Autofahrer recht, der statt mit den erlaubten 100 Stundenkilometern mit satten 150 geblitzt wurde, aber seine Strafe nicht zahlen wollte. Fällig gewesen wären 160 Euro Bußgeld und vier Wochen ohne Führerschein.
Grund für das Urteil war die Tatsache, dass der betroffene Autofahrer bei der Freiwilligen Feuerwehr Dienst tat und sich auf dem Weg zu einem Einsatz befand. Der Speyerer Richter brachte in seiner Begründung eine Sonderregelung der Straßenverkehrsordnung ins Spiel, nach der Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte von Geschwindigkeitsbeschränkungen dann befreit sind, wenn sie sich im Einsatz befinden, die Überschreitung mäßig ist und von der höheren Geschwindigkeit keine Gefährdung anderer ausgeht.
Im vorliegenden Fall war der Verkehrsteilnehmer, der seit 19 Jahren Mitglied der Feuerwehr in Speyer ist, auf der B 9 bei Ludwigshafen geblitzt worden. Das Gericht konstatierte, dass das hohe Tempo zulässig gewesen sei, da der Fahrer sich im Einsatz befand und durch die Gegebenheiten keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer von der Geschwindigkeitsübertretung ausging. Der Richter betonte allerdings auch, dass das Urteil kein Freibrief für Feuerwehrleute sei. Oberstes Gebot sei die Sicherheit und die Sonderregelung sei zwingend an einen Einsatzbefehl geknüpft.
Eine Frechheit sondergleichen, das sich deutsche Gerichte mit solch einer klaren Sache beschäftigen müssen. der beamte, der das vor Gericht gebracht hat müsste degradiert werden.
Im § 35 STvo ist das klar geregelt.
Aus genau dem Grund fand ich auch die Anzeige des Notarztes unfassbar bescheuert! Wer zur Hölle zeigt solche Menschen an, die sich im Rettungseinsatz befinden? (wobei die grundsätzliche Bearbeitung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung natürlich sein muss, wenn nicht direkt ersichtlich ist, dass es sich um einen solchen Einsatz handelt…)