BAUMHOLDER/TRIER. Wiederholt meldete die Polizei Baumholder in dieser Woche Verkehrsunfälle mit Wildtieren, die zwar in der Regel für die Autofahrer glimpflich abgingen, für die Tiere aber meistens tödlich endeten. Schnell aber kann ein solcher Unfall auch für die Verkehrsteilnehmer mit einem erheblichen Sachschaden enden, wenn nicht sogar schlimmeres passiert.
Aus diesem Grund weist die Polizei noch einmal auf den verstärkten Wildwechsel insbesondere in Vollmondphasen hin. Insbesondere in Bereichen, in denen Waldgebiete an Wiesenflächen grenzen, besteht eine erhöhte Gefahr. Besondere Beachtung sollte auf solchen Strecken auch die Beschilderung finden, mit der auf Wildwechsel aufmerksam gemacht wird.
Wie sollte man sich bei einem Wildunfall verhalten?
Dazu rät der ADAC: Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier.
Nach einem Zusammenstoß gilt: Anhalten, Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird.
Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, müssen aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden.