Mord an Luise (12) mit 74 Messerstichen: Teenager-Täter müssen Schmerzensgeld an Familie zahlen

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Bis heute sorgt die Tat für Unverständnis. Foto: Oliver Berg / dpa

KOBLENZ/FREUDENBERG. Der gewaltsame Tod der damals zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun hat das Landgericht Koblenz in einem Zivilverfahren entschieden: Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, müssen Schmerzensgeld an die Familie zahlen – insgesamt 125.000 Euro.

Landgericht Koblenz entscheidet im Fall Luise

 Rund drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland hat das Landgericht Koblenz ein Urteil im Zivilverfahren gesprochen.

Die beiden Mädchen, die die Tat gestanden hatten, müssen nach der Entscheidung des Gerichts eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen. Ein Strafprozess hatte wegen des jungen Alters der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt nicht stattgefunden. Sie waren damals zwölf und 13 Jahre alt.

Insgesamt 125.000 Euro Schmerzensgeld

Nach Angaben des Gerichts stehen den Eltern und der Schwester des getöteten Mädchens insgesamt 85.000 Euro zu. Für Luise selbst kommen weitere 40.000 Euro hinzu.

Damit beträgt die Gesamtsumme des zugesprochenen Schmerzensgeldes 125.000 Euro.

Zusätzlich sollen die beiden Beklagten die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro übernehmen. Hinzu kommen Anwaltskosten der Familie.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht: Heimtückisch und aus niederen Beweggründen

Die Kammer gab der Klage damit weitgehend statt. Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn erklärte: „Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet.“

Das Gericht sah bei den beiden beklagten Teenagern eine individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat.

Leidensweg von Luise war zentral

Im Mittelpunkt des Zivilprozesses stand vor allem die Frage, wie lange Luise nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Das war entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe. Sie habe mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt. Der Todeskampf habe nach Einschätzung der Kammer maximal 30 Minuten gedauert.

Unter anderem Spuren von Gegenwehr hätten darauf hingedeutet.

74 Messerstiche und schwere Verletzungen

Bereits zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklärt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Zudem habe sie Verletzungen im Gesicht erlitten.

Sie starb demnach an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – vereinfacht gesagt einer Luftansammlung im Brustraum.

Die Leiche des Mädchens war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden.

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