Die deutsche Glücksspielindustrie ist ein starker Wirtschaftszweig und alle 16 Landeshaushalte profitieren davon. Auch das Saarland erfreut sich jedes Jahr über relativ stabile Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer sowie der Spielbankenabgabe und sonstigen Glücksspielabgaben. Rund 40 Mio. Euro fließen jährlich von den Glücksspielbetreibern an das Land.
Verscheidene Steuersätze je nach Glücksspielart
In Deutschland gibt es keine einheitliche Glücksspielsteuer. Tatsächlich stößt man im Glücksspielbereich auf einen recht komplexen Steuerdschungel. So wird eine Spielbank anders besteuert als ein deutsches Online Casino. Für Landeslotterien gelten wiederum andere Steuersätze und Bemessungsgrundlagen und auch Sportwetten sowie Pferdewetten haben eigene steuerliche Pflichten zu erfüllen.
Die meisten Glücksspielsteuern in Deutschland sind im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt. Dieses wurde erstmals 1922 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet und erweitert, insbesondere im Zuge der Regulierung des Online-Glücksspiels.
Die Lotteriesteuer gehört zu den ältesten Glücksspielabgaben in Deutschland.
Sie beträgt 20 % der Bemessungsgrundlage und fällt vor allem bei staatlichen Angeboten wie Lotto 6aus49 oder Rubbellosen an. Allerdings ist die Steuer nicht der einzige relevante Geldfluss.
Aus den staatlich erlaubten Lotterien fließt zusätzlich ein Teil der Einnahmen in gemeinnützige, soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke. Lotto ist damit nicht nur eine Steuerquelle, sondern auch ein wichtiger Finanzierungsbaustein für das Gemeinwohl.
Bei Sportwetten greift die sogenannte Sportwettensteuer. Diese liegt bei 5,3 % der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem Spieleinsatz abzüglich der Steuer ergibt. Sie gilt sowohl für stationäre Wettbüros als auch für Online-Angebote.
Auch Pferdewetten unterliegen der Besteuerung nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Die sogenannte Totalisatorsteuer beträgt ebenfalls 5,3 % der Bemessungsgrundlage und spielt im Gesamtaufkommen eine eher untergeordnete Rolle.
Für virtuelle Automatenspiele gilt seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine eigene Regelung innerhalb des Gesetzesrahmens. Die Steuer auf virtuelle Automatenspiele beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage und ist damit eine zentrale Einnahmequelle im regulierten Online-Markt.
Auch Online-Poker wird separat besteuert. Hier liegt der Steuersatz ebenfalls bei 5,3 % der Bemessungsgrundlage, wodurch Poker steuerlich den virtuellen Automatenspielen gleichgestellt ist.
Für Spielbanken gilt hingegen kein einheitlicher bundesweiter Steuersatz. Im Saarland beträgt die Spielbankabgabe je nach Höhe des Bruttospielertrags zwischen 27 % und 37 %. Hinzu kommt eine weitere gesetzliche Abgabe von 12 %, sodass die Gesamtbelastung deutlich höher ausfällt als bei anderen Glücksspielarten.“
Mehr Steuertöpfe seit der Legalisierung von Online-Glücksspiel
Mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels im Jahr 2021 ist das bestehende System noch einmal deutlich erweitert worden. Die neuen Abgaben für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker wurden dabei in das bestehende Rennwett- und Lotteriegesetz integriert. Damit wurde das 100 Jahre alte Gesetz erneut an die veränderten Marktbedingungen angepasst.
Bei den Sportwetten wurde hingegen keine eigene Kategorie für Online-Angebote geschaffen. Die vom Bundesministerium der Finanzen ausgewiesenen Einnahmen umfassen daher stets sowohl den Online- als auch den stationären Bereich.
Diese neuen Steuertöpfe haben sich aber auch im Saarland schnell bemerkbar gemacht. Vor allem die Sportwettensteuer und die Steuer auf virtuelle Automatenspiele bringen Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro ein und gehören mittlerweile fest zum Haushalt des Landes.
Ein Blick auf die Entwicklung zeigt allerdings, dass die Umsätze der Anbieter zuletzt etwas zurückgegangen sind, insbesondere im Bereich Sportwetten. Hier lagen die Steuereinnnahmen im Saarland im Jahr 2023 noch bei rund 5,97 Mio. €, sanken 2024 auf etwa 5,51 Mio. € und erreichten 2025 nur noch rund 5,09 Mio. €.
Damit ist dieser Bereich der wichtigste Treiber für den insgesamt leichten Rückgang der Glücksspielsteuern im Bundesland. Aber auch bei den virtuellen Automatenspielen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau.
Die Einnahmen gingen von 3,21 Mio. € im Jahr 2023 auf 2,91 Mio. € im Jahr 2024 und schließlich auf 2,86 Mio. € im Jahr 2025 zurück. Damit stellt dieser Bereich den zweitgrößten Faktor für die rückläufigen Gesamteinnahmen dar. Beim Online-Poker fällt der Rückgang deutlich moderater aus.
Die Einnahmen bewegten sich von 0,47 Mio. € im Jahr 2023 über 0,46 Mio. € im Jahr 2024 auf etwa 0,42 Mio. € im Jahr 2025. Aufgrund des insgesamt geringeren Volumens hat dieser Bereich jedoch nur einen kleinen Einfluss auf die Gesamtentwicklung.
Lotto als wichtigste Einnahmequelle
Die wichtigste Einnahmequelle innerhalb der Rennwett- und Lotteriesteuer bleibt im Saarland die Lotteriesteuer. Sie liegt seit Jahren stabil bei mehr als 23 Mio. € und macht damit den größten Teil der gesamten Einnahmen aus diesem Steuerbereich aus.
Im Jahr 2023 nahm das Saarland aus der Rennwett- und Lotteriesteuer insgesamt 33,30 Mio. € ein. Davon entfielen allein 23,64 Mio. € auf die Lotteriesteuer. Damit stammte deutlich mehr als die Hälfte der gesamten Einnahmen aus dem Lotteriebereich.
2024 lagen die Gesamteinnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer bei 32,27 Mio. €. Die Lotteriesteuer blieb mit 23,40 Mio. € weiterhin der klare Hauptposten.
Auch 2025 änderte sich daran wenig. Insgesamt flossen 31,95 Mio. € aus der Rennwett- und Lotteriesteuer ins Saarland. Davon stammten 23,57 Mio. € aus der Lotteriesteuer. Damit blieb Lotto trotz leicht sinkender Gesamteinnahmen die stabilste und wichtigste Säule.
Spielbanken bringen jährlich rund 10 Mio. Euro ein
Anders als die Rennwett- und Lotteriesteuer wird die Spielbankenabgabe nicht zentral vom Bundesministerium der Finanzen erfasst. Sie ist Ländersache und wird deshalb auch nicht in den monatlichen Steuerübersichten des Bundes ausgewiesen. Das Saarland führt diese Einnahmen wie andere Bundesländer in seinen Haushaltsunterlagen auf.
Die letzten öffentlich einsehbaren Ist-Zahlen stammen aus der Haushaltsrechnung 2022. Demnach nahm das Saarland 6.100.856,85 € aus der Spielbankabgabe der Saarland-Spielbank GmbH ein. Hinzu kamen weitere spielbankbezogene Einnahmen nach § 15 Abs. 1 SpielbG-Saar in Höhe von 5.567.909,84 €.
Zusammen ergab das für 2022 also rund 11,7 Mio. € aus dem Spielbankbereich. Eine zusätzlich angesetzte Gewinnabgabe der Saarland-Spielbank GmbH brachte 2022 hingegen keine Einnahmen, hier lag der Ist-Betrag bei 0 €.
Für 2023 liegen in den Haushaltsunterlagen bislang nur Ansätze vor. Das Saarland plante für dieses Jahr erneut mit 5,4 Mio. € aus der Spielbankabgabe. Für die Einnahmen nach § 15 Abs. 1 SpielbG-Saar waren weitere 4,6 Mio. € vorgesehen. Damit kalkulierte das Land für 2023 insgesamt mit rund 10 Mio. € aus diesen beiden spielbankbezogenen Einnahmequellen.
Für 2024 und 2025 sind in den vorliegenden Auszügen des Doppelhaushalts keine belastbaren Einzelwerte zu diesen beiden Positionen sichtbar. Daher lassen sich für diese Jahre an dieser Stelle keine tatsächlichen Einnahmen nennen.






















