SAARBRÜCKEN/HALLE. Nach dem aufsehenerregenden Urteil im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen hat ein Experte die generelle Bedeutung eines detaillierten Blicks auf Tat und Täter betont. «Die Frage, ob jemand schuldig ist für ein Verhalten, ist eine der schwersten, der wir uns in der Justiz gegenüberstehen, weil wir ja nicht in die Seele eines Täters hineinsteigen können».
Dies sagte Henning Rosenau, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Daher sei es so wichtig, dass «wir nicht aus dem Bauchgefühl heraus argumentieren, sondern ganz exakt sind und ganz genau versuchen, so nah wie möglich an den Täter, an dessen Verhalten und Schuld während der Tat heranzukommen. Das ist unsere Anforderung, die wir im Strafprozess haben».
Frage der Schuldfähigkeit
Das Landgericht Saarbrücken hatte am Mittwoch das Urteil gegen einen 19-Jährigen gesprochen, der im August 2025 nach einem Tankstellenüberfall einen 34 Jahre alten Beamten mit einer zuvor entrissenen Dienstwaffe erschossen hatte. Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter an. Es ging davon aus, dass der junge Mann wegen einer psychischen Erkrankung bei dem Überfall vermindert schuldfähig, bei den Schüssen – die als Totschlag statt Mord gewertet wurden – dann schuldunfähig war.
Eine solche Unterscheidung könne in sich stimmig und denkbar sein, sagte Experte Rosenau der Deutschen Presse-Agentur weiter. Denn bei dem Raub- und dem Tötungsvorwurf handele es sich aus Juristensicht um zwei unabhängige und zeitlich getrennte Taten. Die festgestellte Schizophrenie habe «nicht die Konsequenz, dass man dauerhaft nicht steuerungs- und einsichtsfähig ist, sondern dass das von Fall zu Fall so sein kann».
Gutachten bindet nicht
Gegen Ende des Prozesses hatte ein Gutachter dem Angeklagten wegen seiner psychischen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit am Tattag attestiert. Dass das Gericht nun in Teilen zu einer anderen Einschätzung des Zustands des Angeklagten gekommen ist, sei legitim, erklärte Rechtsexperte Rosenau. Viele Gerichte folgten auch meistens den Einschätzungen der Sachverständigen, aber sie müssten es nicht. «Denn nicht der Psychiater fällt das Urteil darüber, ob ein Täter schuldunfähig war. Über diese Frage entscheidet das Gericht.» (Quelle: dpa)


















Ziat:
Der Angeklagte soll vor einem halben Jahr einen Polizisten im saarländischen Völklingen erschossen haben.
*********
Bitte das „soll“ durch ein „hat“ austauschen!
Eine unfassbare Tat…und ein Skandal-Urteil..!!
Den Hinterbliebenen und Trauernden wünsche ich viel Kraft …..
„Zeitnah“ wird dann wieder einer dieser Psychologen-Experten ein aussagefähiges, gerichtlich verwertbares Gutachten erstellen, welches die völlige Genesung des Mörders feststellt. Vom Täter wird dann in Zukunft eine Tatwiederholung nicht zu erwarten sein. Na dann………
Mich würde mal interessieren was die Gewerkschaft der Polizei zu solchen Urteilen sagt , oder stehen die dermaßen unterm Schlappen des Innenministeriums dass keinerlei Kritik geduldet wird?
Da gab es doch einen Kommentar der Landespolizeidirektion. Die haben ihr vollstes Vertrauen in unseren funktionierenden Rechtsstaat bekundet. Mich würde vor allem interessieren was der normale Polizist dazu sagt.
Die Sesselpolizisten von der Gewerkschaft sitzen ja sicher in ihren Büros und erfüllen vor allem die Aufgabe ihre Untergebenen ruhig zu halten.