17 Schüsse – und schuldunfähig: Innenminister zu Gerichtsurteil

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Nach dem Urteil im Prozess um einen erschossenen Polizisten in Völklingen betont Innenminister Jost, die Entscheidung des Gerichts sei zu respektieren. FotNach dem Urteil im Prozess um einen erschossenen Polizisten in Völklingen betont Innenminister Jost, die Entscheidung des Gerichts sei zu respektieren. Foto: Laszlo Pinter/dpa

SAARBRÜCKEN – Nach dem Urteil im Prozess um einen erschossenen Polizisten im Saarland hat Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) sein Mitgefühl für die Familie, Angehörigen und Kollegen geäußert.

Er betonte, dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu respektieren seien. Jost erklärte weiter, dass die juristische Bewertung allein dem Gericht obliege und die Grundlage für alle weiteren Schritte bilde.

Der 19-jährige Angeklagte hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen getötet. Insgesamt hatter der Täter 17 Schüsse abgegeben. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln wurde wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Das Gericht erklärte den Angeklagten für schuldunfähig, sprach ihn von den Mord- und Tötungsvorwürfen frei und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Unabhängig vom Urteil werde der Vorfall weiterhin umfassend analysiert, teilte Jost mit. Die Ergebnisse sollen in zukünftige polizeiliche Maßnahmen und Ausbildungsinhalte einfließen. Der Schutz der Beamten habe stets oberste Priorität.

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