BITBURG. Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung Bitburg alle Angehörigen von Verstorbenen, die in Rasengräber ruhen, darauf hinweisen, dass jeglicher Grabschmuck spätestens vier Wochen nach der Beerdigung abgeräumt werden muss. Der größte Vorteil, weswegen sich wohl viele Menschen für ein Rasengrab entscheiden, ist, dass die Grabpflege wegfällt.
Heutzutage sind Familien meist im ganzen Land verstreut und können sich nicht oft um ein Grab kümmern. Manchmal lassen es auch die eigenen Kräfte nicht mehr zu, dass man sich um ein Grab ausreichend kümmert. Alternativ einen Friedhofsgärtner zu engagieren wird auf Dauer sehr kostspielig. Deshalb begrüßen immer mehr Menschen die Möglichkeit, ein Grab völlig ohne Pflegeaufwand nutzen zu können. Die Tatsache, dass kein Friedhofsgärtner das Grab pflegen muss, macht das Rasengrab außerdem kostengünstig.
Obwohl sich viele darüber freuen, dass sie sich nicht um die Bepflanzung des Grabes kümmern müssen, wollen einige zu bestimmten Anlässen gerne ein Grabgesteck oder einen Blumenstrauß niederlegen, zumal das Grab mit einer Bodenplatte, die Namen und ggf. Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen enthält, gekennzeichnet ist. Gerade zum Todestag, Geburtstag, Allerheiligen oder Weihnachten wird gerne des Verstorbenen gedacht und Grabschmuck am Grab niedergelegt.
Bei Rasengräbern geht gerade das aber leider nicht. In der Friedhofssatzung der Stadt Bitburg ist geregelt, dass die Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten innerhalb von vier Wochen nach der Beisetzung von jeglichem Grabschmuck zu räumen sind. Die Gräber werden vom Friedhofsträger eingeebnet und mit Rasen eingesät. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit vom Friedhofsträger der Stadt Bitburg durchgeführt. Dafür zahlen die Angehörigen eine einmalige Gebühr für die Dauer der Liegezeit.
Die Stadt Bitburg bittet alle Angehörigen darum, die Vorschriften der Friedhofsordnung zu beachten, auch um Ärger mit der Friedhofsverwaltung zu vermeiden und eine ungehinderte Rasenpflege zu gewährleisten. (Quelle: Stadt Bitburg)