TRIER. Am 23. Oktober 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Cannabis im Straßenverkehr. Dabei geht es um Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie um unerlaubtes entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 27-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im November 2024 unter Cannabiseinfluss gefahren und einen Unfall verursacht zu haben und sich sodann unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Der Angeklagte soll abends trotz vorherigen Cannabiskonsums mit seinem Auto gefahren sein, wobei er an der Kreuzung Olewiger Straße/Ostallee mit einem Verkehrsschild kollidiert sei.
Im Anschluss soll er seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Kurze Zeit später sei er an der Tankstelle in der Ostallee angetroffen worden. Eine rund viereinhalb Stunden nach dem Unfall entnommene Blutprobe habe eine THC-Konzentration von 4,8 ng/ml im Blut ergeben.
Der Angeklagte soll zudem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)













