Koblenz. Schockierende Szene am Koblenzer Zentralplatz: Eine 23-jährige Frau bemerkte am Dienstagnachmittag (14. Oktober) gegen 17 Uhr, dass ein Mann sie heimlich unter dem Rock filmte. Die junge Frau reagierte geistesgegenwärtig, sprach den Täter an und forderte ihn auf, das Video zu löschen – wenig später griff die Polizei ein.
Polizei findet zahlreiche ähnliche Videos
Die alarmierten Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Koblenz 1 trafen den 44-jährigen Tatverdächtigen noch vor Ort an. Mehr Rheinland-Pfalz News
Bei der Durchsicht seines Mobiltelefons stießen sie nicht nur auf das Video der betroffenen Frau, sondern auch auf eine Vielzahl weiterer, ähnlicher Aufnahmen.
Das Handy wurde beschlagnahmt und der Mann erhielt eine Anzeige wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k Strafgesetzbuch).
Polizei sucht weitere Geschädigte
Da der Verdacht besteht, dass der Täter weitere Frauen heimlich gefilmt haben könnte, bittet die Polizei mögliche Betroffene dringend, sich zu melden.
👉 Kontakt zur Polizeiinspektion Koblenz 1:
📧 [email protected]
📞 0261 / 92156300
§ 184k StGB – Verletzung des Intimbereichs
Seit 2021 stellt der Paragraph 184k des Strafgesetzbuchs das sogenannte Upskirting und Downblousing – also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs anderer Personen – unter Strafe. Bereits das bloße Anfertigen solcher Aufnahmen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Polizei appelliert: Zivilcourage zeigen
Die Polizei lobt das schnelle Handeln der jungen Frau, die den Täter sofort ansprach und Anzeige erstattete. Zeugen, die ähnliche Beobachtungen machen, sollten nicht zögern, die Polizei direkt zu informieren.













